17.12.2021

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Das IDW hat die Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) um ein weiteres Modul IAS 1-M1 ergänzt. Es geht darin um die bilanzielle Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen.

Das neue Modul trägt den Kurztitel IAS 1-M1 und befasst sich mit Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen unter Berücksichtigung der im IFRIC-Update von Dezember 2020 veröffentlichten Agenda-Entscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ des IFRS IC.

Das Modul thematisiert die Darstellung von Verbindlichkeiten i.Z.m. Reverse-Factoring-Transaktionen in der Bilanz und in der Kapitalflussrechnung sowie die ggf. erforderlichen Angaben im Abschluss des Schuldners (Kunden).

Zum Hintergrund von IAS 1-M1

Heute ist das Factoring ein übliches Instrument im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Es geht dabei um den Verkauf von Forderungen an eine dritte Partei. Neben dem Factoring kommt in jüngerer Zeit auch die Variante des umgekehrten Factorings, das sog. Reverse-Factoring, zum Einsatz. Der wesentliche Unterschied liegt darin begründet, dass eine Art von Factoring umgekehrt durch den Kunden einer Lieferbeziehung und nicht wie üblich durch den Lieferanten initiiert wird.

Das Modul IAS 1-M1 hat der FAB bereits am 26.10.2021 verabschiedet. Gleichzeitig wurden die bisherigen Ausführungen zur bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen in IDW RS HFA 48, Abschn. 3.2.3., und in IDW RS HFA 9, Abschn. 5.3., aufgehoben. Die Veröffentlichung des Moduls erfolgt in der IDW Life 12/2021.


IDW vom 06.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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