07.01.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Das IDW hat eine neue Fassung des IDW Standards: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet. Die Neufassung berücksichtigt nun auch das SanInsFoG, COVInsAG und die neue BGH-Rechtsprechung.

Besondere Berücksichtigung findet die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate).

BGH-Rechtsprechung im IDW S 11

Die Änderungen waren bereits Gegenstand des Entwurfs der Neufassung, für die der Hauptfachausschuss des IDW die vorzeitige Anwendung empfohlen hatte. Im Vergleich zum IDW ES 11 n.F. werden im IDW S11 nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt. Damit dient IDW S11 sowohl den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens als auch Beratern als Leitlinie zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen BGH-Rechtsprechung.


IDW vom 06.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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