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  • Zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Zeitpunkt der Umwidmung

11.01.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind. Daher hat das IDW den RH HFA 1.014 umfassend überarbeitet.

Das IDW hat die Ausführungen im IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) (Stand: 09.01.2009) bestätigt. Demnach haben Umwidmungen zum Buchwert des letzten Jahresabschlusses zu erfolgen. Aufgrund des festgestellten erheblichen Aktualisierungsbedarfs der übrigen Passagen des Rechnungslegungshinweises hat sich das IDW dazu entschlossen, IDW RH HFA 1.014 umfassend zu überarbeiten.

Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren

Am 26.10.2021 wurde der überarbeitete IDW Rechnungslegungshinweis: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung verabschiedet.

Der sachliche Anwendungsbereich der Verlautbarung wurde aus konzeptionellen Gründen auf Wertpapiere beschränkt. In der Folge ist auch der bisherige Abschn. 4. mit Ausführungen zur Bewertung bei illiquiden Märkten entfallen. Dessen ungeachtet hält das IDW die entsprechenden Ausführungen in materieller Hinsicht weiterhin für zutreffend.

Anwendungszeitpunkt

IDW RH HFA 1.014 gilt erstmals für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Die Veröffentlichung erfolgt in Heft 1/2022 der IDW Life.


IDW vom 05.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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