18.01.2022

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat ihr Arbeitsprogramm 2022 veröffentlicht. Darin nennt sie Covid-19-Schwerpunkte aus vorjährigen Arbeitsprogrammen mit Blick auf die Qualitätssicherungssysteme der Praxen sowie Aspekte zur Nachhaltigkeit.

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Neben den Covid-19-Schwerpunkten wird die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) durch die Praxen bei den Inspektionen berücksichtigt, wobei die Regelungen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und zur Rotation im Fokus stehen werden.

Covid-19-Schwerpunkte mit Blick auf Qualitätssicherungssysteme:

  • Erforderlichkeit besonderer Maßnahmen der Praxen zur Sicherstellung personeller und zeitlicher Ressourcen zur Abwicklung von Abschlussprüfungen
  • Aktualisierung von Fachinformationen zu Fragestellungen von Rechnungslegung und Prüfung im Zusammenhang mit der Corona-Krise
  • Einholung von fachlichem Rat/Konsultationen zu bedeutsamen Zweifelsfragen von Rechnungslegung und Prüfung, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der Prämisse der Unternehmensfortführung und
  • sonstige besondere Vorgaben zu Maßnahmen zur auftragsbezogenen Qualitätssicherung.

Hinsichtlich der Auftragsprüfungen nennt die APAS:

  • Sachgerechte Risikoeinschätzungen im Rahmen von Abschlussprüfungen hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die wirtschaftliche Situation von Unternehmen
  • Umgang mit möglichen Einschränkungen bei der Erlangung von Prüfungsnachweisen, besonders auch bei Konzernabschlussprüfungen unter Einbezug der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern
  • Auswahl von Prüffeldern, unter anderem geschätzte Werte, die von Prognoseunsicherheit bestimmt sind, Vermögenswerte, deren Werthaltigkeit gemindert ist, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, deren Vollständigkeit und angemessene Dotierung sicherzustellen ist
  • Beurteilung der Angemessenheit der Darstellungen im (Konzern-)Anhang und (Konzern-)Lagebericht zur Auswirkung der Corona-Krise durch den Abschlussprüfer
  • Beurteilung der Angemessenheit der Prämisse der Unternehmensfortführung durch den Abschlussprüfer
  • Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan zur Corona-Krise und speziell zu entwicklungsbeeinträchtigenden und bestandsgefährdenden Tatsachen und
  • Berichterstattung im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, zum Beispiel Key Audit Matters.

Inspektionen der Qualitätssicherungssysteme:

  • Schaffung eines Qualitätsumfeldes, das zur Erreichung der erforderlichen Prüfungsqualität notwendig ist (Tone at the top)
  • Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten
  • Umsetzung der Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Einhaltung des Fee Cap und die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen und
  • Einhaltung der Anforderungen an die interne und externe Rotation

sowie bezüglich der Auftragsprüfungen:

  • Wahrung einer kritischen Grundhaltung während der gesamten Prüfung
  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes
  • Prüfungshandlungen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
  • Prüfung der Beziehungen zu nahestehenden Personen und
  • Einholung von Bestätigungen Dritter.

Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Informationssicherheit erweitert die APAS planmäßig den Kreis der Praxen, bei denen sie sich im Rahmen des Arbeitsprogramms 2022 ein eingehendes Verständnis vom IT-Umfeld der Praxen und deren Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Informations- und Cybersicherheit verschafft.

Die Entwicklungen zu Nachhaltigkeitsthemen wird die APAS verfolgen und in relevanten Fällen bei ihren Inspektionen berücksichtigen. Ebenso kann die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB Gegenstand der Inspektion sein (sogenannte ESEF-Unterlagen).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Arbeitsprogramm.


WPK vom 13.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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