25.01.2022

Die EFRAG Project Task Force on European sustainability reporting standards (PTF-ESRS) hat die Arbeitspapiere (Working Papers) zu den ersten Standardentwürfen (sog. Batch 1) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

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Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten, welche die EFRAG auf Grundlage der vorläufigen Beauftragung durch die Europäische Kommission (KOM) vom 12.05.2021 wahrnimmt. In der begleitenden Cover Note beschreibt die PTF-ESRS, wie die Arbeitspapiere vor dem Hintergrund des von der PTF definierten Entwicklungsprozesses einzuordnen sind. In dieser Cover Note werden auch erstmals die beabsichtigte Struktur im Detail und die vorgesehenen Titel der Standards öffentlich gemacht.

Inhalte von Batch 1

Batch 1 umfasst vier von insgesamt fünf übergreifenden (cross-cutting) Standards, zwei von insgesamt sechs geplanten konzeptionellen Leitlinien (conceptual guidelines) sowie den ESRS E1 Climate change. Letzterer basiert auf dem Prototyp für einen Klimaberichtsstandard, den die PTF im September 2021 veröffentlicht hatte. Er wurde zwischenzeitlich wesentlich überarbeitet.

Die PTF hat in der Cover Note angekündigt, die weiteren Arbeitspapiere in Kürze in zwei weiteren Batches zu veröffentlichen. Diese Arbeitspapiere werden u.a. weitere Umweltthemen, Sozial- und Governance-Themen adressieren.

Ferner betont die PTF, dass die Veröffentlichung der Standardentwürfe Transparenz schaffen soll. Sie ist jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen. Diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Bis dahin wird das PTF-interne Konsultationsverfahren (PTF-Reviews, Expert Working Groups) durchlaufen.

Hintergrund ist die CSRD

Der neu eingerichtete Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC sowie die DRSC-Arbeitsgruppe Klimaberichterstattung werden sich in ihren kommenden Sitzungen mit den PTF-Arbeitspapieren eingehend befassen.

Hintergrund der PTF-Aktivitäten ist Artikel 19b des Vorschlags der KOM vom 21.04.2021 für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Darin schlägt die KOM vor, die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit durch Berichtsstandards zu konkretisieren. Der Richtlinienvorschlag sieht außerdem vor, die EFRAG mit der Erarbeitung fachlicher Empfehlungen zu mandatieren. Auf deren Grundlage wird die KOM die entsprechenden delegierten Rechtsakte erlassen.


DRSC vom 21.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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