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  • Angaben zur Frauenquote: IDW PH 9.350.1 aufgehoben

28.01.2022

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht (IDW PH 9.350.1) beschlossen.

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Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Erklärung zur Unternehmensführung. Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) vom 11.08.2021 hat u.a. die Inhalte der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB) und die Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung (§ 334 Abs. 1 HGB) geändert.

Neue Prüfungsverlautbarung zur Frauenquote geplant

Aus Sicht des HFA führen diese Änderungen und ihre Begründung zu neuen Aspekten für die Beurteilung des Abschlussprüfers, ob die Angaben zur (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung erfolgt sind. Er hält es für erforderlich, eine neu gefasste IDW Prüfungsverlautbarung zu entwickeln, die dem FüPoG II einschließlich dessen Gesetzesbegründung entspricht.


IDW vom 26.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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