15.02.2022

Der Fachausschuss Finanzberichterstattung hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard N. 12 (DRÄS 12) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet.

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Hintergrund sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).

Änderungen aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung

DRS 20 ist zudem auch aufgrund der Berichtsanforderungen zu ändern, die sich durch die EUTaxonomie-Verordnung erstmals für nichtfinanzielle Erklärungen bzw. Konzernerklärungen ergibt, die nach dem 31.12.2021 veröffentlicht werden. Gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung muss ein Unternehmen, das verpflichtet ist, nichtfinanzielle Angaben nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU zu veröffentlichen, in seine nichtfinanzielle oder konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung Angaben darüber aufnehmen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Die materiellen Inhalte dieser Berichtspflicht werden sowohl in Artikel 8 der EUTaxonomie-Verordnung als auch in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 06.07.2021 festgelegt.

Da der Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20.232 ff. behandelt wird, ist der Standard aufgrund der EU-Taxonomie-Verordnung anzupassen. Die Änderung beschränkt sich auf einen Hinweis und einen Verweis auf Artikel 8 EU-Taxonomie-Verordnung sowie auf die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021.

Ziele von DRÄS 12

Der vorliegende Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) verfolgt das Ziel, DRS 20 formal an die geänderte Gesetzeslage anzupassen. Im Wesentlichen werden folgende materielle Änderungen an DRS 20 vorgenommen:

Die Konkretisierungen zur Konzernerklärung zur Unternehmensführung bzgl. Anwendungsbereich und Inhalt sind erweitert.
In den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung wird ein Hinweis auf die Berichtspflichten gem. Art 8 EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.
DRÄS 12 wird dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 342 Abs. 2 HGB übermittelt. Der Änderungsstandard kann hier heruntergeladen werden.


DRSC vom 11.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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