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  • Update zum IDW-Hinweis: Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

22.04.2022

Das IDW hat kurz nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung veröffentlicht. Hierin wurden Fragestellungen in Bezug auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2021 sowie zur Prüfung dieser Abschlüsse beantwortet. Nun liegt das zweite Update des Fachlichen Hinweises vor.

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©ra2studio/fotolia.com

Im Rahmen des Updates hat das IDW u.a. Fragestellungen zu den möglichen Konsequenzen für die handelsrechtliche Rechnungslegung und die IFRS-Rechnungslegung für das Ende des ersten Quartals des laufenden Kalenderjahres ergänzt. Es werden weitere Themen adressiert, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine bei betroffenen Unternehmen ergeben können.

Zum Hintergrund

Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine am 24.02.2022 stellt ein einschneidendes Ereignis dar. Es wird auch in der globalen Wirtschaft und damit in der Rechnungslegung der Unternehmen deutliche Spuren hinterlassen. Die Konsequenzen der Sanktionen für Russland, aber auch für die verhängenden Staaten, zeigen sich bereits unmittelbar. Sie werden aber auch langfristig erhebliche Konsequenzen für die Weltwirtschaft haben. Aussagen zur zeitlichen Erstreckung der Krise, die sich durch weitere Aktionen Russlands auch verschärfen kann, sind kaum möglich.

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs für die Rechnungslegung

Hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die Rechnungslegung und Prüfung sind gewisse Parallelen zum Beginn der Corona-Pandemie zu erkennen. Viele Abschlüsse zum Stichtag 31.12.2021 sind noch nicht (abschließend) aufgestellt und geprüft oder noch nicht festgestellt bzw. gebilligt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Falle eines Abschlusses, der geprüft wird, der Zeitpunkt der Beendigung der Aufstellung dem Zeitpunkt der Erteilung bzw. dem Datum des Bestätigungsvermerks entspricht. Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung sowie auch in der Abschlussprüfung betroffener Unternehmen. Inhaltlich betreffen die Fragen insb. die Berichtspflichten im Anhang und Lagebericht für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.

Auf den Ausbruch der Corona-Pandemie hatte das IDW unmittelbar mit laufend aktualisierten Fachlichen Hinweisen reagiert, die dem Berufsstand und Unternehmen Leitlinien für den Umgang mit der aktuellen Situation gegeben haben. Diesem Beispiel wird mit dem Papier zu den Konsequenzen des Ukraine-Krieges für Rechnungslegung und Prüfung gefolgt. Den IDW Hinweis finden Sie hier.


IDW vom 14.04.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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