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09.05.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Bits and Splits/fotolia.com

Das IDW hat einen neuen Prüfungshinweis zu registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht, da es viele Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung gibt.

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.07.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.

Besonderheiten bei Kapitalverwaltungsgesellschaften

Der neue, vom IDW Fachausschuss Investment (FAIN) entwickelte IDW PH 9.400.17 gibt Hinweise zu vielen Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung. Dabei wurde u.a. das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft bzw. Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.

Der IDW Prüfungshinweis: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB (IDW PH 9.400.17 (04.2022)) wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht.


IDW vom 05.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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