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28.06.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Große Unternehmen in der Europäischen Union müssen Verbraucher künftig über die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten informieren. Das Europäische Parlament und der Rat – also die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten – haben sich über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geeinigt.

Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) werden nun zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein. Die Europäische Kommission begrüßt die gestern erzielte politische Einigung. Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, sprach von einem Meilenstein in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung. Die neuen Regeln ermöglichen es Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung effizienter zu kommunizieren und zu steuern.

Verbindliche Standards, mehr Transparenz

Kernstück der Richtlinie ist die Einführung verbindlicher europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese erarbeitet derzeit die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die CSRD wird die bestehenden Anforderungen der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ändern. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Investoren und andere Interessengruppen Zugang zu den Informationen über Nachhaltigkeitsleistung haben, die sie benötigen, um Investitionsrisiken aufgrund des Klimawandels zu bewerten.

Mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeitsleistung

Durch die Harmonisierung der zu liefernden Informationen werden die Kosten für die Berichterstattung für die Unternehmen mittel- bis langfristig gesenkt. Schließlich werden die neuen Vorschriften eine Kultur der Transparenz über die Auswirkungen der Unternehmen auf Mensch und Umwelt schaffen.

Die Berichtspflichten werden für verschiedene Arten von Unternehmen schrittweise eingeführt. Die ersten Unternehmen müssen die neuen Regeln zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2024 für Berichte anwenden, die im Jahr 2025 veröffentlicht werden.


EU-Kommission vom 22.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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