23.09.2022

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den IFRS 16-Änderungsstandard Lease Liability in a Sale and Leaseback veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.

Obwohl viele nationale Standardsetzer – so auch der DRSC – und EFRAG den Änderungsstandard zu IFRS 16 kritisiert haben, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen.

IASB veröffentlicht Änderungsstandard trotz Kritik

Demzufolge ist nunmehr u.a. geregelt, dass

(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;

(b) die Erstbewertungsvorschriften in § 100 a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;

(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der §§ 29–35 des IFRS 16 bewertet.

Anwendung ab dem 01.01.2024

Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.


DRSC vom 22.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

saiarlawka/123rf.com

13.04.2026

EFRAG hat im Auftrag der Europäischen Kommission einen Berichtsentwurf vorgelegt, der Nutzen, Kosten und Akzeptanz eines freiwilligen KPI-basierten Berichtsformats für KMU untersucht und bislang nur ein begrenztes Interesse erkennen lässt. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG prüft neues KPI-Reporting für KMU

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

09.04.2026

Die EU-Kommission will die SFDR grundlegend überarbeiten und dabei insbesondere den Offenlegungsaufwand verringern. Das IDW sieht noch Nachbesserungsbedarf. Vor allem bei den neuen Produktkategorien, der Vergleichbarkeit und dem Zusammenspiel mit anderen ESG-Regelwerken bleiben wichtige Fragen offen.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

18.03.2026

Die EU-Kommission will die Regeln der EU-Taxonomie überarbeiten und dabei verständlicher sowie praxistauglicher machen. Mit einer öffentlichen Konsultation holt sie nun Rückmeldungen zu vereinfachten Kriterien und klareren Nachweispflichten ein.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.