Der Änderungsstandard geht zurück auf eine Anfrage an das IFRS IC bezüglich einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, die variable Leasingzahlungen beinhaltet. Zu diesem Sachverhalt wurde im November 2020 der Entwurf eines Änderungsstandards durch den IASB veröffentlicht.
Obwohl viele nationale Standardsetzer – so auch der DRSC – und EFRAG den Änderungsstandard zu IFRS 16 kritisiert haben, entschied sich der IASB für einen Beibehalt der wesentlichen Änderungen.
IASB veröffentlicht Änderungsstandard trotz Kritik
Demzufolge ist nunmehr u.a. geregelt, dass
(a) die Leaseback-Verbindlichkeit, die aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, resultiert eine Leasingverbindlichkeit ist, auf die IFRS 16 anzuwenden ist;
(b) die Erstbewertungsvorschriften in § 100 a) von IFRS 16 für den Ansatz des Nutzungsrechts am Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Sale and Leaseback gelten;
(c) der Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback anschließend unter Anwendung der §§ 29–35 des IFRS 16 bewertet.
Anwendung ab dem 01.01.2024
Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des IASB.