• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Lesen von Prospektentwürfen durch den Abschlussprüfer

21.10.2022

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt (IDW EPS 202 n.F. [09.2022]) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Derzeit sind die Pflichten eines Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt noch vom sachlichen Anwendungsbereich des IDW Prüfungsstandards: Die Beurteilung von zusätzlichen Informationen, die von Unternehmen zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden (IDW PS 202) (Stand: 09.09.2010), erfasst.

Umfang der berufsrechtlichen Pflichten der Abschlussprüfer

Mit dessen Aufhebung und Ablösung durch den ISA [DE] 720 (Revised) „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen“ wird bzw. würde jedoch innerhalb der IDW Verlautbarungen ein „regulatorisches Vakuum“ entstehen. Dieses Vakuum beruht auf dem Umstand, dass sonstige Informationen, die in Angebotsunterlagen einschließlich Prospekten enthalten sind, ausdrücklich aus dem sachlichen Anwendungsbereich des ISA [DE] 720 (Revised) ausgeklammert sind (Scope-out nach dessen Tz. 7 Buchst. b).

Ungeachtet dessen verlangt das sog. Disassoziierungsgebot, d.h. die berufsrechtliche Pflicht, als Wirtschaftsprüfer nicht mit irreführenden Informationen in Verbindung gebracht zu werden, von den Berufsangehörigen, vor der Veröffentlichung eines Prospektes grundsätzlich (d.h. wenn und soweit ihnen bekannt und zugänglich) diejenigen sonstigen (Prospekt-)Informationen kritisch zu lesen, die neben dem oder den von ihnen geprüften (oder prüferisch durchgesehenen) Abschlüssen in dem Prospekt enthalten sein sollen.

Empfehlung zur sofortigen Anwendung

Der jetzt verabschiedete Entwurf einer Neufassung des IDW PS 202 trägt die neue Langbezeichnung „Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt“. Die finale Verlautbarung soll zusammen mit dem ISA [DE] 720 (Revised) den derzeitigen IDW PS 202 (Stand: 09.09.2010) ersetzen. Der HFA hat eine Empfehlung zur Anwendung schon des Entwurfs IDW EPS 202 n.F. (09.2022) ausgesprochen. Der Entwurf ist unter IDW Verlautbarungen > Entwürfe abrufbar. Stellungnahmen können bis zum 31.03.2023 abgegeben werden.


IDW vom 12.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.09.2026

Europäische Energieunternehmen halten trotz regulatorischer Unsicherheiten weitgehend an der ESRS-Berichterstattung fest. Gleichzeitig werden ihre Nachhaltigkeitsberichte deutlich kürzer, ohne dass zentrale Themen wie Klimawandel und Beschäftigte an Bedeutung verlieren.

weiterlesen
ESRS-Berichte der Energiebranche werden kompakter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.09.2026

EFRAG hat eine aktualisierte ESRS-Datenpunktliste vorgelegt, die Unternehmen bei der Umsetzung der vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Vorbereitung auf die digitale Berichterstattung unterstützen soll.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Meldung

©faithie/123rf.com

09.09.2026

Auch Unternehmen ohne gesetzliche CSRD-Berichtspflicht werden künftig häufiger Nachhaltigkeitsdaten liefern müssen. Ein neuer Branchenleitfaden für die Messe- und Veranstaltungswirtschaft zeigt, wie sich der freiwillige EU-Reportingstandard praxisnah umsetzen lässt und warum das Thema auch für andere KMU relevant ist.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

09.09.2026

Die EU-Kommission konkretisiert die Anforderungen an die Verifizierung von Emissionsdaten im endgültigen CBAM-System. Neue Leitlinien erläutern insbesondere, wie Prüfer akkreditiert werden und ab wann sie Zugang zum CBAM-Register erhalten können.

weiterlesen
EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.