28.10.2022

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die WPK hat jetzt ihren Nachhaltigkeitskompass mit entsprechenden Hinweisen zur EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt, um einen Überblick über den Anwenderkreis, den Berichtsumfang, die inhaltlichen Anforderungen der EU-Tax-VO und den voraussichtlichen zeitlichen Verlauf zu geben.

Im Jahr 2022 waren erstmals kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, sowie Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, nach der EU Tax-VO berichtspflichtig. Mit Inkrafttreten der CSRD wird diese Berichtspflicht voraussichtlich ab 2024 gestaffelt auf alle großen Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierten KMU ausgeweitet.

Säulen der „Sustainable Finance Strategy“

Die EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.

Die EU-Taxonomie stellt dabei ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dar. Anhand vorgegebener Kriterien haben Unternehmen aufzuzeigen, ob und wie „grün“ sie wirtschaften und investieren. Dazu haben sie taxonomiekonforme Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben zu ermitteln und zusammen mit ergänzenden Erläuterungen in der nichtfinanziellen Erklärung (NFE; künftig im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung) anzugeben.

Der WPK-Nachhaltigkeitskompass (WPK) wurde daher mit Hinweisen zur EU Taxonomie-Verordnung ergänzt. Den Nachhaltigkeitskompass finden Sie hier.


WPK vom 25.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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