15.11.2022

Das IDW hat IDW S 9: Bescheinigungen des WP zur Eigenverwaltung neu gefasst und IDW S 15: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©Hyejin Kang/123rf.com

Damit ein Krisenunternehmen das insolvenzrechtliche Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) nutzen kann, war es schon bisher erforderlich, dass ein WP, RA, StB oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

IDW S 9: Anforderungen der regulären Eigenverwaltung

Zudem musste bestätigt werden, dass die Sanierung des Unternehmens nicht offensichtlich aussichtslos ist. Seit dem 01.01.2021 gelten nun auch zusätzliche Anforderungen für die Anordnung der regulären Eigenverwaltung (§ 270a InsO): Insbesondere muss der Schuldner neben einer Eigenverwaltungsplanung (§ 270a Abs. 1 InsO) auch weitere Erklärungen (§ 270a Abs. 2 InsO) vorlegen. Diese zusätzlichen Anforderungen der regulären Eigenverwaltung müssen beim Schutzschirmverfahren ebenfalls erfüllt sein.

Vor diesem Hintergrund hat das IDW den entsprechenden Standard IDW S 9 ergänzt und nun veröffentlicht. Der IDW Standard: Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (IDW S 9) geht auf die besonderen Anforderungen des Schutzschirmverfahrens und auf die neuen Anforderungen der regulären Eigenverwaltung ein.

IDW S 15: StaRUG-Verfahren und Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen. In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§ 73 StaRUG). Dies ist z.B. der Fall, wenn in die Rechte von Verbrauchern oder Kleinstunternehmen eingegriffen wird.

Hat der Schuldner die Bescheinigung eines in Restrukturierungs- und Insolvenzsachen erfahrenen WP, RA, StB oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorgelegt, aus der sich ergibt, dass der Schuldner die Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 Abs. 1 und 2 StaRUG) erfüllt, kann das Gericht vom Vorschlag des Schuldners zur Person des Restrukturierungsbeauftragten nur dann abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich ungeeignet ist (§ 74 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Mit dem nun verabschiedeten IDW S 15 konkretisiert das IDW die Anforderungen an die Bescheinigung nach § 74 Abs. 2 StaRUG und die Beurteilung der Voraussetzungen der Stabilisierungsanordnung (§ 51 StaRUG).


IDW vom 08.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign / fotolia.com

27.11.2025

Die EU-Kommission will den Bürokratieaufwand für nachhaltige Finanzprodukte deutlich senken. Am 20.11.2025 hat sie umfassende Reformvorschläge zur SFDR vorgelegt, die sowohl Unternehmen als auch Finanzprodukte betreffen. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Reformvorschläge der EU-Kommission zur Offenlegungsverordnung

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

26.11.2025

Das IAASB hat ergänzende Muster für Prüfungsvermerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese neue „Supplemental Guidance“ soll die Anwendung des Standards ISSA 5000 in der Praxis weiter erleichtern, schreibt die WPK.

weiterlesen
Beispiele für Prüfungsvermerke zu ISSA 5000

Meldung

gregbrave/123rf.com

20.11.2025

Die EU ringt um letzte Änderungen an der Entwaldungsverordnung (EUDR), bevor sie Ende 2025 in Kraft tritt. Während die Kommission Erleichterungen für kleine Unternehmen vorschlägt, fordern Mitgliedsstaaten sogar eine generelle Fristverlängerung. Das DRSC gibt ein Update.

weiterlesen
EUDR-Update

Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com

19.11.2025

Der IASB hat Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist es, klarzustellen, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben.

weiterlesen
Wechselkurse: Änderungen zu IAS 21
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank