• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • eWpRV: Konkretisierung erweiterter Prüfungsinhalte

15.11.2022

Die Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) regelt im Wesentlichen die Grundsätze der Registerführung nach § 7 eWpG sowie bei Kryptoregistern zusätzlich technische Aspekte.

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Die erweiterten Prüfungsinhalte des Abschlussprüfers bei Instituten, die ein zentrales Register über elektronische Wertpapiere oder ein Kryptowertpapierregister führen, wurden zum Teil durch eine Rechtsverordnung konkretisiert (Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister – eWpRV vom 24.10.2022, BGBl. I vom 28.10.2022 S. 1882). Die Pflicht zur Prüfung der Verordnungsinhalte ist in den §§ 69a f. PrüfbV i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 2 k) KWG geregelt.

Die Verordnungsermächtigung ergibt sich aus den §§ 15 und 23 eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere). Das eWpG modernisiert das Wertpapierrecht. Künftig ist eine Unternehmensfinanzierung auch durch elektronische Wertpapiere ohne Urkunde technologieneutral möglich.

Fehlende Konkretisierungen lassen Raum für Entwicklungen

Nach der Verordnungsbegründung werden derzeit nicht alle nach §§ 15 und 23 eWpG benannten Vorschriften konkretisiert. Damit soll noch Raum für die Entwicklung von Marktpraktiken belassen werden. Zudem unterliegen registerführende Stellen als Finanzdienstleistungsunternehmen den §§ 25a ff. KWG und den dazu konkretisierend erlassenen Verwaltungsvorschriften wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT).

Das regelt die eWpRV

Die Verordnung regelt im Wesentlichen

  • die Grundsätze der Registerführung nach § 7 eWpG (diese betreffen unter anderem die Vertraulichkeit, Authentizität der Daten, Vollständigkeit/Ordnungsgemäßheit von Ein- und Umtragungen, technische und organisatorische Pflichten der Stelle, um Datenverlust oder unbefugte Datenänderung zu verhindern) sowie
  • bei Kryptoregistern zusätzlich technische Aspekte (die verwendeten Steuerungsverfahren und Steuerungsmaßnahmen, die Sicherstellung von Verantwortlichkeiten und Identifizierungsmerkmalen und die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit und die technische Skalierbarkeit).

WPK vom 08.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com

05.08.2026

Das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer sollte Personenunternehmen steuerlich flexibler und wettbewerbsfähiger machen. In der Praxis verhindern jedoch zahlreiche rechtliche und administrative Hürden eine breitere Nutzung. Das IDW fordert deshalb gezielte gesetzliche Nachbesserungen.

weiterlesen
Körperschaftsteuer: IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells an

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

29.07.2026

Für bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten gelten künftig eigene europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG hat dazu einen Entwurf veröffentlicht, der gegenüber den allgemeinen ESRS wichtige Erleichterungen und Besonderheiten vorsieht. Darüber informiert die WPK.

weiterlesen
Neue ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

28.07.2026

Finanzinvestoren können sich zwar nicht unmittelbar an deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beteiligen, mittelbare Beteiligungen über europäische Prüfungsgesellschaften sind jedoch möglich. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) bezieht Stellung.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.