Mit der CSRD wird die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD) abgelöst und durch detailliertere Berichtspflichten für einen deutlich erweiterten Anwenderkreis ersetzt. Mit der CSRD soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten wie Umwelt, Soziales und Governance-Themen in ihren Lageberichten bereitstellen.
Wen betrifft die CSRD
Die EU-Kommission wird ermächtigt, verpflichtend anzuwendende EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels delegierter Rechtsakte zu erlassen. Diese Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) konkretisieren die Inhalte der CSRD. Sie werden durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet und sollen der Europäischen Kommission bis zum November dieses Jahres vorgelegt werden. Anzuwenden sind die CSRD und die ESRS von großen Kapitalgesellschaften, kleinen und mittelgroßen kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, großen Versicherungsunternehmen und großen Kreditinstituten.
Unternehmen aus Drittstaaten fallen auch in den persönlichen Anwendungsbereich, sofern sie über 150 Mio. Euro netto Umsatzerlöse in der EU generieren und Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen innerhalb der EU haben, die wiederum bestimmte Kriterien erfüllen.
Anwendungszeitpunkte der CSRD-Vorschriften
Die Anwendung der CSRD-Vorschriften soll in drei Schritten erfolgen, für Geschäftsjahre ab:
- 01.01.2024 für Unternehmen, die vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
- 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht vom Geltungsbereich der NFRD erfasst sind;
- 01.01.2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen (captive insurance undertakings) und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen (captive reinsurance undertakings).
Für KMU besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Normen erst nach einer zweijährigen Übergangsphase ab dem Jahr 2028 anzuwenden (sog. opt-out).
Als nächstes entscheidet der Europäische Rat
Ausweislich der Mitteilung des EU-Parlaments wird der Europäische Rat den Vorschlag voraussichtlich am 28.11.2022 annehmen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Richtlinie spätestens Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten wird.