Auf seiner Sitzung am 15.11.2022 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SR Board) den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)-Entwürfe verabschiedet, der aus zwölf sektorübergreifenden Standards besteht. Drei Wochen zuvor waren die Entwürfe von der EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group an den SR Board zur weiteren Befassung übergeben worden. Das Set 1 enthält die folgenden sektorübergreifenden Standards:
Allgemeine Standards
ESRS 1 General Requirements
ESRS 2 General Disclosures
Umwelt
ESRS E1 Climate change
ESRS E2 Pollution
ESRS E3 Water and Marine Resources
ESRS E4 Biodiversity and Ecosystems
ESRS E5 Resource use and Circular Economy
Soziales
ESRS S1 Own Workforce
ESRS S2 Workers in the Value Chain
ESRS S3 Affected Communities
ESRS S4 Consumers / End Users
Governance
ESRS G1 Business Conduct
Die Standards müssen nun von der EU-Kommission angenommen oder zuvor nochmals überarbeitet werden, bevor sie – voraussichtlich ab dem Berichtsjahr 2024 – als delegierte Rechtsakte von Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.
Die ESRS-Entwürfe, welche dem SR Board zur Verabschiedung vorlagen, sind als Sitzungsunterlagen auf der EFRAG-Webseite öffentlich verfügbar und können hier heruntergeladen werden.