• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Prüfungssaison 2022/23: Welche Prüfungsgrundsätze gelten für welches Unternehmen?

27.01.2023

Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Der nachfolgende Überblick des IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.

PIE

Bei PIE sind die neuen GoA anwendbar für die Prüfung von Abschlüssen für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022. Die neuen GoA sind hier verpflichtend für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen – mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Die neuen GoA setzen sich zusammen aus den ISA [DE] und den daran angepassten IDW Prüfungsstandards (vgl. ISA [DE] 200, Anlage D.1).

Non-PIE

Bei Non-PIE ist es dagegen möglich, für Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 noch die bisherigen GoA anzuwenden. Ebenso ist es möglich, freiwillig die neuen GoA auf die Prüfungen der kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre 2022 anzuwenden.

Bei weniger komplexen Einheiten haben Abschlussprüfer zudem die Möglichkeit, auch bereits für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2022 eine Abschlussprüfung unter Anwendung der jüngst verabschiedeten IDW PS KMU durchzuführen.

Zum Hintergrund

Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben (siehe IDW aktuell). Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 – also für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden.

Hinweis: Dies gilt unabhängig von den Erstanwendungszeitpunkten, die in den Standards der neuen GoA selbst definiert sind.


IDW vom 26.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Kara / fotolia.com

23.07.2026

Mit dem geplanten EEG 2027 will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker steuern und zugleich die Kosten begrenzen. Für Windenergieanlagen an Land sind deshalb neue Pachtobergrenzen, Wirtschaftsprüfertestate und finanzielle Sanktionen bei Verstößen vorgesehen.

weiterlesen
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com

21.07.2026

Die IFRS Accounting Taxonomy 2025 soll an neue und geänderte Rechnungslegungsstandards angepasst werden. IFRS-Informationen werden damit künftig auch digital einheitlich und vergleichbar.

weiterlesen
Digitale IFRS-Berichte: IASB legt Änderungen vor

Meldung

gregbrave/123rf.com

14.07.2026

Zwei neue Rechtsakte konkretisieren die Vorgaben der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie vereinfachen den Produktkatalog und regeln, wie Sorgfalts- und vereinfachte Erklärungen künftig über das Informationssystem einzureichen sind.

weiterlesen
EUDR: Neue Regeln erleichtern die praktische Umsetzung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.