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  • Ergänzungen des Code of Ethics zum Thema Steuergestaltung

24.02.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation (Exposure Draft) zu Ergänzungen des Code of Ethics (Code) zum Thema Steuergestaltung und damit zusammenhängende Dienstleistungen (Proposed Revisions to the Code Addressing Tax Planning and Related Services) durch.

Die vorgeschlagenen Ergänzungen sind eine Reaktion auf die Besorgnis der Öffentlichkeit über Steuervermeidung und die Rolle von Beratern im Lichte der Enthüllungen der letzten Jahre (Paradise-Papiere und Pandora-Papiere). Ziel ist es, die ethischen Erwartungen an Professional Accountants zu stärken. Der vorgeschlagene ethische Rahmen enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Erläutert die Arten von Bedrohungen (threats) für die Einhaltung der Berufsgrundsätze (fundamental principles) des Codes, die entstehen können, wenn Professional Accountants an der Steuergestaltung beteiligt sind.
  • Legt den klaren Grundsatz fest, dass Professional Accountants eine Steuergestaltung nur dann empfehlen oder anderweitig dazu beraten, wenn sie festgestellt haben, dass es dafür eine glaubwürdige Grundlage (credible basis) in Gesetzen oder Rechtsvorschriften gibt.
  • Erfordert die Abwägung der Folgen von Reputationsrisiken, geschäftlichen und wirtschaftlichen Risiken im weiteren Sinne, die sich aus der Art und Weise ergeben könnten, wie Stakeholder die Steuergestaltung sehen.
  • Bietet praktische Anwendungshilfen für Professional Accountants zur Unterstützung im Umgang mit unsicheren Konstellationen im Rahmen der Steuergestaltung.
  • Behandelt andere praktische Fragen einschließlich Meinungsverschiedenheiten mit dem Mandanten, dem Management oder der für die Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen sowie Dokumentation.

IESBA Webinare zur Konsultation

Bei der Entwicklung der Vorschläge sind umfangreiche Untersuchungen und Gespräche mit Stakeholdern berücksichtigt worden. Zu der Konsultation kann bis zum 18.05.2023 Stellung genommen werden. IESBA wird drei (inhaltsgleiche) Webinare zu der Konsultation abhalten, in denen über die wichtigsten Eckpunkte informiert werden wird. Eine Anmeldung ist erforderlich.


WPK vom 21.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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