• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe

24.03.2023

Aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigen Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 wurden vorerst drei IDW Prüfungshinweise aktualisiert.

Beitrag mit Bild

© Kara / fotolia.com

Folgende IDW Prüfungshinweise wurden aktualisiert:

  • IDW PH 9.970.11 (02.2023): Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG sowie nach § 66 Abs. 1 EnFG i.V.m. § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2022
  • IDW PH 9.970.12 (02.2023): Besonderheiten der Prüfungen nach § 66 Abs. 1 EnFG jeweils i.V.m. § 75 Satz 2 EEG 2021, § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 und § 17f Abs. 5 Satz 2 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2020 der Abrechnungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, stromkostenintensiven Unternehmen, Letztverbrauchern und Eigenversorgern für das Kalenderjahr 2022
  • IDW PH 9.970.34 (01.2023): Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2023 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWK AusV der Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen.

Zum Hintergrund

Mitte des Jahres 2022 wurde die EEG-Umlage auf null ct/kWh abgesenkt, zum 01.01.2023 ist sie nun ganz weggefallen. Letztmalig muss daher die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2022 endabgerechnet werden. Dabei sind für bestimmte Sachverhalte (z.B. Speicher, Claw-Back-Mechanismus) Besonderheiten bei der Ermittlung der EEG-Umlage zu berücksichtigen, denen durch gesonderte Tabellen in den Endabrechnungen Rechnung getragen wird. Im IDW PH 9.970.12 (02.2023) konnten die Ausführungen zur Prüfung der Erklärung nach § 104 Abs. 10 EEG 2021 wegfallen.

Die Übertragungsnetzbetreiber beabsichtigen, nunmehr auch für die zusammengefasste Endabrechnung eines Netzbetreibers einen elektronischen Prozess für die Einreichung und Abwicklung der zu prüfenden Endabrechnungen einzuführen. Zur Erläuterung dieses Prozesses und der Rolle des Wirtschaftsprüfers wurden in IDW PH 9.970.11 (02.2023) ergänzende Textziffern aufgenommen.

Mit Wirkung zum 01.01.2023 sind verschiedene Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Kraft getreten. Die meisten Än­derungen betreffen nicht die Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder von innovativen KWK-Systemen. Jedoch wurde auch die Kurzbe­zeich­nung des Gesetzes (nunmehr „KWKG 2023“ statt „KWKG 2020“) geändert, sodass eine Aktualisierung des IDW PH 9.970.34 (01.2023) erforderlich wurde.


IDW vom 08.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com

23.01.2026

Weniger Papierkram, mehr Effizienz: Die Bundesregierung plant den Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Streichung überholter Berichtspflichten und Vorschriften vor. Dies soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

gregbrave/123rf.com

13.01.2026

Die jüngsten Anpassungen der EUDR bringen betroffenen Unternehmen spürbare Entlastung. Ein aktualisiertes Briefing Paper des DRSC fasst nun die neuen Fristen und Pflichten zusammen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem verschobenen Anwendungszeitpunkt.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.