Die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie ermöglicht die digitale Berichterstattung über Finanzinformationen, die gemäß den IFRS-Rechnungslegungsstandards erstellt wurden. Ersteller können die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie verwenden, um Angaben zu kennzeichnen, sodass ihre Informationen für Anleger in digitaler Form leicht zugänglich sind.
Änderungen gegenüber 2022
Die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2023 basiert auf den IFRS-Rechnungslegungsstandards zum 01.01.2023, einschließlich der veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards. Änderungen gegenüber der Taxonomie 2022 ergeben sich in den Punkten
- Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback (aufgrund von Änderungen des IFRS 16 im September 2022) und
- langfristige Verbindlichkeiten mit Covenants (aufgrund von Änderungen des IAS 1 im Oktober 2022).
- Darüber hinaus enthält die IFRS-Rechnungslegungstaxonomie 2023 auch Änderungen, welche die gängige Berichtspraxis von Unternehmen widerspiegeln, sowie allgemeine Verbesserungen der Taxonomie (vgl. IFRS Accounting Taxonomy 2022 – Update 1).