05.05.2023

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereitstellt.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Anlass für den IDW Praxishinweis sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung, die seit Jahresbeginn durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden.

Hierzu verlangt die EU-Offenlegungsverordnung von Finanzdienstleistern seit 2021 deutlich mehr Transparenz zu Nachhaltigkeitsrisiken. Seit Jahresbeginn gelten zudem die Level-II-Anforderungen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der EU-Kommission. Private und institutionelle Investoren sollen durch konkretisierte Berichtspflichten leichter erkennen, wie Finanzunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen und wie nachhaltig angebotene Finanzprodukte sind. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentvermögen und Versicherungsunternehmen.

Konkretisierte Offenlegungspflichten fördern Transparenz

Die EU-Kommission will damit der Sorge begegnen, dass Finanzunternehmen ihre Produkte „grüner“ oder „sozialer“ machen könnten, als sie tatsächlich sind. „Die konkretisierten Offenlegungspflichten fördern die Transparenz. Sie leisten einen Beitrag, Greenwashing vorzubeugen, und ermöglichen eine bessere Vergleichbarkeit von Finanzprodukten“, erläutert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Wirtschaftsprüfer prüfen seit 2021 die Einhaltung der Anforderungen nach der EU-Offenlegungsverordnung. Vor dem Hintergrund erweiterter Prüfungsanforderungen hat das IDW den 2021 veröffentlichten IDW Praxishinweis 2/2021 unter Berücksichtigung der Level-II-Anforderungen zum IDW Praxishinweis 1/2023 weiterentwickelt. Dies betrifft etwa Hinweise zur Prüfung, ob Transparenzpflichten bei sog. Art. 8- oder Art. 9-Fonds zur Nachhaltigkeit eingehalten werden.

Schritte zur Einschränkung von Greenwashing

„Die Level II-Anforderungen wie auch der IDW Praxishinweis sind wichtige Schritte zur Einschränkung von Greenwashing. Weitere müssen folgen“, stellt Vorstandssprecher Naumann klar. Das IDW nimmt indessen auch die Regulatoren in die Pflicht: „Es bestehen noch Auslegungsfragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen. Zudem müssen sich Verfügbarkeit und Güte der nachhaltigkeitsbezogenen Informationen über die Produkte und Unternehmen, in die investiert wird, noch verbessern“, sagt Naumann weiter. Dies betreffe auch die Transparenz von externen ESG-Ratingagenturen. „Prüf- und Überwachungspflichten seitens der BaFin und der Wirtschaftsprüfer können nicht garantieren, dass sich Greenwashing vollständig verhindern lässt. Es gilt, gemeinsam aufmerksam zu bleiben, um Greenwashing entschieden entgegenzuwirken“, betont Naumann.

Der IDW Praxishinweis 1/2023: Prüfung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) wird in Heft 5 der IDW Mitgliederzeitschrift IDW Life veröffentlicht werden und kann hier gekauft werden.


IDW vom 04.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

adiruch/123rf.com

04.09.2025

Das Kabinett hat die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu beschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen offenlegen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen ihr Wirtschaften hat.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

26.08.2025

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten und an Unternehmen verabschiedet, in der die freiwilligen Standards für das Nachhaltigkeits-Reporting von kleinen und mittleren Unternehmen (VSME) festgezurrt wurden.

weiterlesen
Nachhaltigkeits-Reporting: DStV informiert über VSME

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

20.08.2025

Das DRSC bietet mit der vorläufigen Analyse der deutschen Stakeholder-Community eine frühzeitige Möglichkeit zur Orientierung. Dies kann angesichts der Kurzfristigkeit und Komplexität der Überarbeitung der ESRS auch bei der eigenen Analyse helfen.

weiterlesen
DRSC-Analyse zur Überarbeitung des ESRS Set 1

Meldung

©tadamichi/fotolia.com

13.08.2025

Mit dem Start der DORA-Anforderungen zum Jahresbeginn 2025 beginnt für Finanzunternehmen eine neue Ära in Sachen digitale Resilienz und Cybersicherheit. BaFin und IDW haben sich auf pragmatische Erleichterungen bei der erstmaligen Prüfung verständigt, um die Umsetzung effizient und risikoorientiert zu gestalten.

weiterlesen
DORA: Erleichterungen bei der erstmaligen Prüfung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank