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  • Zwischenbericht der DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“

07.07.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©stockwerkfotodesign/123rf.com

DRSC und RNE haben im September 2022 eine Zusammenarbeit vereinbart und eine Pilotgruppe ins Leben gerufen, um sich mit den zunehmenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zu befassen.

KMU sind, mit Ausnahme von kapitalmarktorientierten KMU, nicht direkt im Anwendungskreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den entsprechenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Doch auch unabhängig vom CSRD-Kontext ergeben sich aus den unterschiedlichsten Gründen Informationsbedarfe zu Nachhaltigkeitsaspekten, mit denen sich KMU bereits umfassend im Alltag befassen. Diese Bedarfe resultieren aus unterschiedlichsten Gründen wie etwa aus der Einbindung in komplexe Lieferketten und den damit verbundenen Anforderungen zur Erfüllung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder aus der Abfrage von Nachhaltigkeitsinformationen bei der Kredit- und auch der Auftragsvergabe.

Übersicht zu den Informationsbedarfen verschiedener Stakeholder geplant

Vor diesem Hintergrund befasst sich die DRSC-RNE-Pilotgruppe mit der Bestandsaufnahme dieser verschiedenen Informationsbedarfe, welche Stakeholder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU haben. Die Pilotgruppe plant die Veröffentlichung dieses Zwischenergebnisses noch im Sommer 2023. Im Dezember 2022 hatte die Pilotgruppe ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die Erarbeitung des KMU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards und -leitlinien auf europäischer Ebene veröffentlicht.


DRSC vom 03.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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