• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Betriebsratswahl: Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl?

04.09.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Anfechtung der Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 als unbegründet erachtet.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 30.08.2023 (13 TaBV 46/22) den Beschwerden der Volkswagen AG und des Betriebsrats gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig stattgegeben. Dieses hatte auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt.

Kritik an Briefwahl für Mitarbeiter im Homeoffice

Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf verschiedenen Listen für die Betriebsratswahl kandidierten. Sie stützen ihre Anfechtung im Wesentlichen auf folgende Punkte: Der Vorrang der Urnenwahl vor der Briefwahl sei missachtet worden, indem der Wahlvorstand für alle im Homeoffice oder in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet habe; viele Wahlberechtigte hätten die Briefwahlunterlagen verspätet erhalten; die Briefwahlrückläufer seien nicht hinreichend gegen Entwendung und Manipulation geschützt worden; die Wahlwerbung der nicht von der IG Metall aufgestellten Listen sei behindert worden. Anders als zuvor das Arbeitsgericht hat das Landesarbeitsgericht darauf erkannt, dass zur Anfechtbarkeit führende Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht vorlagen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.


LAG Nds. vom 31.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

16.10.2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
BAFA-Rechenschaftsbericht zum LkSG

Meldung

adiruch/123rf.com

14.10.2024

Das DRSC hat ein Briefing Paper mit einem besonderen Fokus auf die persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereiche der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für EU-Unternehmen veröffentlicht.

weiterlesen
Überschneidungen von CSRD und CSDDD
Der Aufsichtsrat - Unabhängige Fachinformationen für Überwachung und Beratung von Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank