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  • Verpackungsgesetz: Aktualisierung der „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“

29.09.2023

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2023 überarbeitet und zur Konsultation gestellt.

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anutaray/123RF.com

Die WPK und die BStBK haben gemeinsam Stellung genommen zur Aktualisierung der „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2023. Hintergrund der erneuten Aktualisierung ist, dass die Prüfleitlinien vielfach noch nicht optimal angewandt werden. Dies hat dazu geführt, dass die ZSVR die Prüfleitlinien wesentlich ausführlicher fasst und den Prüfern damit mehr Hinweise für die Prüfung und deren Dokumentation im Prüfungsbericht geben möchte. Dies ist aus Sicht der Kammern nachvollziehbar. Dennoch gibt es einige Punkte, auf die die Kammern erneut hingewiesen haben, da sie in der Prüferpraxis zu Problemen führen können.

Keine Herausgabe der Handakte

Beispielsweise möchte die ZSVR den Prüfer verpflichten, auf Verlangen seine gesamten Arbeitspapiere an den Hersteller herauszugeben, der diese wiederum an die ZSVR weiterreicht. Die Kammern haben insoweit auf die entgegenstehenden berufsrechtlichen Regelungen zur Herausgabe der Handakte (vgl. § 51b WPO) hingewiesen. Denkbar wäre hier allenfalls, dass der Prüfer – wie bei der Abschlussprüfung von Kreditinstituten – seine Prüfungserkenntnisse erläutern muss, sollte sein Prüfungsbericht nicht ausreichend aussagekräftig sein.


WPK vom 26.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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