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  • Deutsche Fassung der ESRS: Erste sprachliche Analyse

27.09.2023

Das DRSC hat – auf Grundlage einer Anfrage des BMJ – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender, durchgeführt.

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©peterschreibermedia/123rf.com

Das DRSC hat – auf Grundlage einer kurzfristigen Anfrage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – eine Befragung verschiedener Stakeholder, insbesondere ESRS-Anwender durchgeführt. Diese hatte das Ziel, (potenzielle) Fehler in der deutschen Sprachfassung der ESRS, wie am 31.07.2023 durch die Europäische Kommission (KOM) veröffentlicht, zu identifizieren und der Europäischen Kommission zur Kenntnis zu bringen.

Am 18.09.2023 hat die DRSC-Geschäftsstelle die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung an das BMJ übermittelt. Die Übersicht des DRSC ist als erste Indikation zu verstehen; die Inhalte wurden durch das DRSC rechtlich nicht geprüft und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen sowie die an das BMJ übermittelte Übersicht können hier abgerufen werden.


DRSC vom 19.09.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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