• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen

25.10.2023

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur Anhebung der monetären Größenmerkmale der Bilanzrichtlinie angenommen.

Beitrag mit Bild

©Sondem/fotolia.com

Nachdem der Mitarbeiterstab der Europäischen Kommission am 13.09.2023 den Vorschlag für eine delegierte Richtlinie zur Änderung der Bilanzrichtlinie zur öffentlichen Konsultation gestellt hatte, zu dem sich das IDW grundsätzlich zustimmend geäußert hat, hat nun die Europäische Kommission am 17.10.2023 den Vorschlag in leicht geänderter Fassung angenommen.

Anhebung der Schwellenwerte

Der Vorschlag sieht vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse, die neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß sind, zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Dadurch soll der seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren eingetretenen Geldentwertung Rechnung getragen werden.

Die angehobenen Schwellenwerte sollen erstmals auf Abschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Abweichend vom Vorschlag vom 13.09.2023 sieht der Vorschlag vom 17.10.2023 nun vor, dass die EU-Mitgliedstaaten eine Anwendung der angehobenen Schwellenwerte bereits auf Abschlüsse für Geschäftsjahre gestatten können, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (d.h. im Falle eines kalenderjahrgleichen Geschäftsjahres bereits erstmals auf Abschlüsse für 2023).

Voraussichtlich baldiges Inkrafttreten

Der Vorschlag wird nun an das Europäische Parlament und an den EU-Ministerrat übermittelt, die grundsätzlich zwei Monate Zeit haben, den Vorschlag (wenn, dann in Gänze) abzulehnen. Im Falle der Nichtablehnung wird die delegierte Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und soll drei Tage danach in Kraft treten. Danach ist die geänderte Bilanzrichtlinie innerhalb von maximal zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.


IDW vom 20.10.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©psdesign1/fotolia.com

16.09.2026

Europäische börsennotierte Unternehmen erzielen messbare Fortschritte bei Emissionen, Energieeffizienz und Diversität. Zugleich verändert die Neuausrichtung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung die Berichtspraxis.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Meldung

saiarlawka/123rf.com

15.09.2026

Finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Informationen entstehen in vielen Unternehmen noch weitgehend getrennt voneinander. Die Global Accounting Alliance zeigt in einem neuen Bericht, warum diese Silos die Qualität der Unternehmensberichterstattung gefährden und wie gemeinsame Governance und abgestimmte Prozesse Abhilfe schaffen können.

weiterlesen
GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.09.2026

Europäische Energieunternehmen halten trotz regulatorischer Unsicherheiten weitgehend an der ESRS-Berichterstattung fest. Gleichzeitig werden ihre Nachhaltigkeitsberichte deutlich kürzer, ohne dass zentrale Themen wie Klimawandel und Beschäftigte an Bedeutung verlieren.

weiterlesen
ESRS-Berichte der Energiebranche werden kompakter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

09.09.2026

EFRAG hat eine aktualisierte ESRS-Datenpunktliste vorgelegt, die Unternehmen bei der Umsetzung der vereinfachten Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Vorbereitung auf die digitale Berichterstattung unterstützen soll.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.