• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

04.12.2023

Die Bundesregierung hat ein Paket zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene vorgeschlagen. Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse gehören für 55 % der KMU zu den größten Problemen.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Die EU-Kommission hat anlässlich der Veröffentlichung ihres Arbeitsprogramms 2024 erste Vorschläge zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten unterbreitet und eine Konsultation („Call for Evidence“) eingeleitet. Die Konsultation gibt Unternehmen und Mitgliedstaaten die Möglichkeit, weitere Vorschläge zum Berichtspflichtenabbau zu unterbreiten. Ziel der EU-Kommission ist es, Berichtspflichten für Unternehmen (insbesondere KMU) und Behörden um bis zu 25 % zu verringern, ohne hierdurch mit Berichtspflichten verbundene politische Anliegen zu untergraben.

Die Bundesregierung hat sich am 01.12.2023 mit 32 konkreten Vorschlägen zum Berichtspflichtenabbau in die Konsultation eingebracht und die Vorschläge auf dem „Have your say“-Portal der EU-Kommission veröffentlicht.

Bürokratieentlastungsbemühungen auf allen Ebenen

„Wir brauchen jetzt eine spürbare Entlastung bei bürokratischen Prozessen, sowohl national als auch auf EU-Ebene. Gerade kleine und mittlere Betriebe ächzen unter zu vielen Vorgaben. Der Abbau unnötiger Bürokratie ist Ausdruck eines modernen Staates, der funktioniert und Vertrauen in öffentliche Institutionen schafft. Deshalb begrüßen wir die Konsultation der EU-Kommission zur Reduzierung und Vereinfachung von Berichtspflichten für Unternehmen und Behörden und bringen uns als Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen ein“, erklärt Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK. „Das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten, müssen wir weiter mit Nachdruck verfolgen. Mit unserer gemeinsamen deutsch-französischen Bürokratieentlastungsinitiative haben wir die EU-Kommission daher gebeten, den Bürokratieabbau voranzubringen und zusätzliche Impulse zu setzen, insbesondere um kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.“

Zum Hintergrund

Das Konsultationsverfahren der EU-Kommission ist Teil der Kommissionsbemühungen, die aufwendigen Berichtspflichten für Unternehmen und insbesondere KMU sowie Behörden zu vereinfachen. Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse gehören für 55 % der KMU zu den größten Problemen. Ein berechenbares Regelungsumfeld, ein effizienter institutioneller Rahmen und günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, Fairness sicherzustellen und in Anbetracht der jüngsten Krisen Entlastung zu schaffen.


BMWK vom 01.12.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

06.03.2026

Die erste Auswertung von ESRS-orientierten Nachhaltigkeitsberichten zeigt, dass viele Unternehmen sich bereits an den neuen Standards orientieren, deren konkrete Umsetzung jedoch noch sehr unterschiedlich ausfällt.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.02.2026

Mit dem Beschluss des Omnibus-I-Pakets vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur im Nachhaltigkeitsrecht. Berichtspflichten werden reduziert, Sorgfaltspflichten auf sehr große Unternehmen konzentriert und Haftungsregeln entschärft.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©VRD/fotolia.com

23.02.2026

Ein aktueller IASB-Entwurf sieht vor, IAS 28 dahingehend zu präzisieren, dass Unternehmen mit investitionsbezogener Hauptgeschäftstätigkeit ausdrücklich zur Anwendung der Fair-Value-Option berechtigt sind, um eine einheitliche Anwendung im Zusammenspiel mit IFRS 18 sicherzustellen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.