29.12.2023

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Die EFRAG hat drei Anwendungsleitlinien zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) veröffentlicht und diese nun zur Konsultation gestellt.

Am 22.12.2023 hat die EFRAG drei Entwürfe unverbindlicher Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance, IG) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Dies sind im Einzelnen:

  • Draft EFRAG IG 1 Materiality assessment implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten zur Wesentlichkeitseinschätzung durch Unternehmen
  • Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten über die Wertschöpfungskette
  • Draft EFRAG IG 3 Detailed ESRS datapoints implementation guidance: Vollständige Liste aller im Set 1 der ESRS geforderten Angaben.

Rückmeldungen sind möglich bis zum 02.02.2024 über webbasierte Fragebögen. Diese und weitere Informationen sind über die EFRAG-Webseite zugänglich.


DRSC vom 27.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

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