15.02.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

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Innerhalb der Europäischen Union gab es eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der sektorspezifischen ESRS auf Juni 2026.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) informiert darüber, dass der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung darüber erzielt haben, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und die ursprünglich für Juni 2024 vorgesehene Verabschiedung der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre auf Juni 2026 zu verschieben. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich vorerst auf die Umsetzung des ersten Pakets der sektorübergreifenden ESRS zu konzentrieren.

Außerdem wird vorgeschlagen, acht sektorspezifische Standards bereits vor diesem Zeitpunkt zu veröffentlichen, sobald sie von der Europäischen Kommission fertiggestellt sind, damit sich die Unternehmen länger auf deren Umsetzung vorbereiten können.

Standards für große Drittstaaten-Unternehmen auch 2026

Die Verabschiedung der Standards für große Drittstaaten-Unternehmen mit Tochterunternehmen oder Niederlassungen in der Europäischen Union soll ebenfalls um zwei Jahre auf Juni 2026 verschoben werden. Der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattungspflicht dieser Unternehmen für das Geschäftsjahr 2028 bleibt von der Verschiebung jedoch unberührt.

Die Billigung und Annahme der vorläufigen Einigung durch beide EU-Organe steht noch aus.


WPK vom 12.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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