04.03.2024

Das DRSC informiert darüber, dass EFRAG die zweiten ESRS-Erläuterungen veröffentlicht hat.

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Am 1. März 2024 hat EFRAG den zweiten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht. Diese konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Zum Hintergrund

Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 31. Januar 2024 wurden bereits 258 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu veröffentlichen. Die Antworten können in Form von Erläuterungen (bzw. explanations) gegeben werden, die keiner öffentlichen Konsultation unterzogen werden oder in Form von Leitlinien (bzw. Implementation Guidance), die vor ihrer Finalisierung einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden. Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.

Eingabe zur ESRS-Anwendung

Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A-Plattform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS. Zweck dieser Foren ist der Austausch zu Anwendungsthemen und das Erörtern von Implementierungsfragen. Das siebte DRSC-Anwenderforum zu den ESRS wird am 06.03.2024 stattfinden.


DRSC vom 01.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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