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26.03.2024

Abgabe von Unstimmigkeitsmeldungen ab 01.04.2023 Pflicht

© Jamrooferpix / fotolia.com

Das Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der monetären Schwellenwerte ist jetzt materiell abgeschlossen.

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag am 22.02.2024 verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gebilligt (Beschluss des Bundesrats). Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben.

Die geänderten Schwellenwerte sind verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2023 beginnen. Den Unternehmen wird ein Wahlrecht eingeräumt, die höheren Schwellenwerte bereits auf (Konzern-)Abschlüsse und (Konzern-)Lageberichte, die nach dem 31.12.2022 beginnen, anzuwenden.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


WPK vom 25.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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