• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert Wirtschaft heraus

26.04.2024

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

„Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einführung der Pflichtprüfung für diese Berichte werden für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren große Herausforderungen sein“, warnt Andreas Dörschell, Präsident der WPK. „Die Unternehmen sind auf die Expertise qualifizierter Prüfer in angemessener Zahl angewiesen. Der gewählte Abschlussprüfer eines Unternehmens sollte grundsätzlich zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gelten. Insgesamt begrüßt die WPK den Vorschlag einer Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD, sieht in diesem und weiteren Punkten aber noch Optimierungspotenzial für einen schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.“ Zentrale Punkte der Stellungnahme der WPK sind:

Einheitliches Wirtschaftsprüferexamen

Die WPK spricht sich dafür aus, die Nachhaltigkeitsprüfung in das Wirtschaftsprüferexamen zu integrieren. So wie alle angehenden Wirtschaftsprüfer die fachlichen Kenntnisse für die Prüfung der Finanzberichterstattung erwerben und nachweisen müssen, muss das auch für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten. Jeder bestellte Berufsangehörige sollte Abschlussprüfer und Nachhaltigkeitsprüfer sein.

Eintragung/Fortbildungsverpflichtung

Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung sollte nicht Voraussetzung für die Eintragung als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten sein. Stattdessen sollte eine nachfolgende Fortbildung ermöglicht werden, bei der die Kenntnisse im Rahmen der allgemeinen Fortbildungsverpflichtung erworben werden. Damit kann die Registrierung einer ausreichenden Zahl von Prüfern für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewährleistet werden. Erfüllt jemand die Fortbildungsverpflichtung nicht, führt dies zur Deregistrierung.

Bestellung des Nachhaltigkeitsprüfers

Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Unternehmen den Abschlussprüfer zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts wählen werden, um die sich aus der Prüfung ohnehin ergebenden Synergieeffekte sowie die Kenntnisse des Abschlussprüfers aus der oft langjährigen Prüfungstätigkeit zu nutzen und um Abstimmungsprozesse tatsächlich reduzieren zu können. Daher empfiehlt die WPK, dass der ordnungsgemäß gewählte Abschlussprüfer zugleich als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gewählt gilt, sofern kein abweichender Beschluss gefasst wird.

Haftung

Die Haftung für die Prüfung beziehungsweise die prüferische Durchsicht von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten müssen sich in der Übergangsphase unterscheiden, weil sich die Prüfungen der Finanzberichterstattung und die Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung inhaltlich unterscheiden. Während Erstere auf der Grundlage hinreichender Prüfungssicherheit erfolgt und zum Bestätigungsvermerk (§ 322 Handelsgesetzbuch) führt, hat Letztere infolge der angestrebten Eins-zu-eins-Umsetzung der CSRD zunächst auf Basis einer prüferischen Durchsicht zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu erfolgen.


WPK vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

adiruch/123rf.com

06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com

30.04.2025

Nachdem ein erster Entwurf des Arbeitsplans zur Vereinfachung der ESRS Set 1 vor den Osterfeiertagen nicht die Zustimmung des EFRAG Sustainable Standards Board (SRB) fand, verabschiedete der SRB eine finale Version am 25.04.2025. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
EFRAG bringt Vereinfachung der ESRS Set 1 auf den Weg

Meldung

©Bits and Splits/fotolia.com

23.04.2025

Das IDW hat zentrale Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der Wirtschaftsprüfung analysiert und bewertet, welche Auswirkungen sie auf Unternehmen und Prüfer haben könnten. Die Analyse zeigt: Es gibt Licht und Schatten – und konkrete Empfehlungen zum Handeln.

weiterlesen
IDW ordnet Entwurf des Koalitionsvertrags ein
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank