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  • CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen

15.05.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Stellungnahmen veröffentlicht, welche zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) übermittelt wurden.

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adiruch/123rf,com

Nach einer überschlägigen Durchsicht durch das DRSC wurden in den Stellungnahmen folgende Themen am häufigsten (in abnehmender Anzahl) aufgegriffen:

  • Prüfungsaspekte,
  • die Verknüpfung mit dem LkSG,
  • der persönliche Anwendungsbereich,
  • die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat,
  • die Möglichkeiten zur Konzernbefreiung und
  • die Angaben zu immateriellen Ressourcen.

Zum Hintergrund

Am 22.03.2024 veröffentlichte das BMJ den RefE zur Umsetzung der Vorschriften der CSRD. Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Rechtsakte keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 13.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.

Am 25.03.2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD.


DRSC vom 14.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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