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30.08.2024

Die BaFin hat neue Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Darüber informiert das IDW.

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©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Risikopotenzial für Greenwashing im Fokus

Bereits in den vergangenen Jahren hatte die BaFin mit Schreiben vom 30.06.2021, 09.06.2022 und 07.07.2023 wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung dieser Anforderungen mitgeteilt (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 01.07.2021 und IDW Aktuell-Meldung vom 10.06.2022 sowie IDW Aktuell-Meldung vom 07.07.2023). Unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Hinweise hatte das IDW zuletzt im Oktober 2023 den IDW Praxishinweis 1/2023 n.F. veröffentlicht (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 06.10.2023).

In dem aktuellen Schreiben an das IDW hat die BaFin nun mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben aus den bisherigen Schreiben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind. Das Schreiben finden Sie hier.


IDW vom 22.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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