20.09.2024

EFRAG hat die erste Entwürfe ESRS SEC 1 Sector Classification, General Requirements and Disclosure sowie ESRS Oil and Gas verabschiedet; der Konsultationsbeginn ist aber noch offen.

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Am 18.09.2024 hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SR-Board) mehrheitlich die ersten beiden Entwürfe (Exposure drafts) der Sektor-ESRS verabschiedet: ESRS – SEC 1 Sector Classification, General Requirements and Disclosure – Exposure Draft sowie Exposure Draft ESRS Oil and Gas. Diese sollen zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich konsultiert werden, über den der SR-Board noch in Abstimmung mit der EU-Kommission, die sich derzeit neu konstituiert, entscheiden wird. SR-Board-Chairman Patrick de Cambourg betonte vor der Abstimmung, dass es sich hierbei um eine rein inhaltlich orientierte Verabschiedung handele, die mit dem Beginn der öffentlichen Konsultation in keinem Zusammenhang stehe.

Diskussion zum Umgang mit Wesentlichkeit

Die Abstimmung im SR-Board erfolgte nicht konsensual; es gab sowohl Gegenstimmen als auch Enthaltungen. Zu den Diskussionspunkten zählten insbesondere der frühe Zeitpunkt der Verabschiedung sowie konzeptionelle Fragen, insbesondere der Umgang mit Wesentlichkeit. Einige Board-Mitglieder brachten ihre Bedenken durch eine qualifizierte Zustimmung zum Ausdruck.

DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann kommentierte die Verabschiedung: „Das DSRC sieht die klare internationale Anschlussfähigkeit sowie den maßvollen Umgang mit möglichen zusätzlichen Berichtspflichten als wichtige Gestaltungsmerkmale der Sektor-ESRS. Das Abstimmungsergebnis im SR-Board zeigt, dass Konsens – auch bei diesen beiden wichtigen Aspekten – nicht erreicht werden konnte. Der Ausgestaltung des Öl- und Gasstandards kommt Präjudiz-Charakter zu, da dieser voraussichtlich die Vorlage für die weiteren Sektorstandards sein wird.“

Die Abstimmung im EFRAG SR-Board erfolgte auf der Grundlage der Sitzungspapiere vom 17.09.2024, für die der SR-Board noch Anpassungen beschlossen hat. Die überarbeiteten Entwürfe liegen aktuell jedoch nicht vor.


DRSC vom 19.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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