Das Komitee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat die finalen Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD veröffentlicht. Darüber informiert das DRSC.
Zum Hintergrund
Das CEAOB kommt mit der Veröffentlichung der Leitlinien der Aufforderung der Europäischen Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst EU-weit orientieren können (Link zum Schreiben der DG FISMA). Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist somit, ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit zu schaffen. Nationale Vorgaben haben allerdings weiterhin Vorrang.
ISSA 5000 auf der Zielgeraden
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hatte den International Standard on Sustainability Assurance 5000 (ISSA 5000) am 20.09.2024 verabschiedet. Derzeit wird der Standardtext finalisiert, wobei der endgültige Wortlaut voraussichtlich noch vor Ende des Monats bekannt gegeben und der finale Standard bis Ende des Jahres offiziell veröffentlicht werden wird. Der ISSA 5000 soll als international anwendbarer Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit dienen. Er ist ein prinzipienorientierter Standard, der unabhängig von genutzten Rahmenwerken oder Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und durch unterschiedliche Prüfungsdienstleister genutzt werden kann.
Europäische Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer gehen davon aus, dass der ISSA 5000 von der Europäischen Kommission als Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD mithilfe eines delegierten Rechtsaktes angenommen werden wird. Die Annahme eines Prüfungsstandards für die Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat spätestens bis zum 01.10.2026 zu erfolgen. Zudem hat die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch ein Prüfungsstandard zur Erlangung hinreichender Sicherheit erarbeitet werden soll (Artikel 26a AbschlussprüferRL, Richtlinie 2006/43/EG).