05.12.2024

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben am 03.12.2024 eine vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene Änderung der EU-Entwaldungsverordnung erzielt, deren Geltungsbeginn sich damit um 12 Monate verschiebt.

Beitrag mit Bild

gregbrave/123rf.com

Die Verschiebung des Geltungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung wird Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies betrifft Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.

Reibungslose Umsetzung und Rechtssicherheit

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29.06.2023 in Kraft; ihre Bestimmungen sollten ab dem 30.12.2024 gelten. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr zu verschieben (30.12.2025). Dem haben die beiden gesetzgebenden Organe nun zugestimmt. Damit sollen sie Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und ausreichend Zeit für die reibungslose und wirksame Umsetzung der Vorschriften erhalten – unter anderem, um Sorgfaltspflichtregelungen für alle relevanten Rohstoffe und Produkte einzurichten.

Keine inhaltlichen Änderungen

Im Kern wird gemäß der vorläufigen Einigung an den bestehenden Vorschriften nichts geändert: Nach wie vor geht es darum, den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit so gering wie möglich zu halten, indem nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen.

Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird sie von beiden Organen förmlich angenommen und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, damit sie bis zum Geltungsbeginn der geltenden Verordnung (30.12.2024) in Kraft treten kann.


Rat der EU vom 03.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

gregbrave/123rf.com

24.10.2025

Die Europäische Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

weiterlesen
Vorschlag zur rechtzeitigen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

16.10.2025

Die EU-Kommission will mit dem Omnibus-Paket Bürokratie abbauen. Nun hat der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments seine Position bezogen. Darüber informiert das IDW.

weiterlesen
EU-Rechtsausschuss positioniert sich zum Omnibus-Paket

Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com

30.09.2025

Die Bundesregierung steuert beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) um: Unternehmen sollen spürbar entlastet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Mit sofortiger Wirkung setzt das BAFA Prüfungen aus und stellt Verfahren ein.

weiterlesen
BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Meldung

Der Aufsichtsrat

29.09.2025

Die Überarbeitung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) nimmt weiter Fahrt auf. Mit der finalen Analyse des DRSC liegt nun eine fundierte Bewertung der EFRAG-Vorschläge vor – inklusive Kritik, Chancen und offener Fragen.

weiterlesen
ESRS: DRSC legt finale Bewertung vor
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank