20.12.2024

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Der VSME ist ein freiwillig anwendbarer Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464) fallen, welche die EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) änderte, und basiert auf dem Entlastungspaket für KMU der Europäischen Kommission vom September 2023 (Mitteilung COM(2023) 535 final).

VSME soll für Vereinfachung und Vereinheitlichung sorgen

Die freiwillige Anwendung des VSME kommt für die zahlreichen KMU in Frage, die schon derzeit bspw. im Rahmen der Kreditvergabe oder Auftragsanbahnung Nachhaltigkeitsinformationen etwa für Banken bzw. große Unternehmenskunden bereitstellen müssen. EFRAG verfolgt das Ziel, dass der VSME zukünftig den Marktstandard für diese Informationsbedarfe darstellt, um so eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anfragen z.B. durch Kreditinstitute und eine Bürokratieentlastung für KMU zu erreichen.

Finale Form noch ungewiss

Da der VSME ein freiwilliger Berichtsstandard ist, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen und wurde bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht. Ob der VSME zukünftig bspw. als Mitteilung der Europäischen Kommission in allen EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit ungewiss. Das DRSC und das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) erfassen derzeit im Rahmen ihrer gemeinsamen Projektgruppenarbeit systematisch die übersetzten Fachbegriffe (Englisch-Deutsch) im ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Dies soll die Grundlage für eine spätere Unterstützung bei der Übersetzung des VSME darstellen. Der Entwurf des VSME wurde gemeinsam mit dem Entwurf des LSME im Januar 2024 zur Kommentierung veröffentlicht.

Gleichzeitig startete EFRAG Field-Tests, um die Konsultationsentwürfe von KMU und den Adressaten auf die Anwendbarkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der Anforderungen hin zu überprüfen. Das DRSC hat sich an den bis 21.04.2024 laufenden Field-Tests beteiligt. Die Erkenntnisse aus diesen Befassungen flossen in die DRSC-Stellungnahme zu den Standardentwürfen ein.


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com

02.07.2025

Die IFRS-Stiftung liefert mit dem neuen Leitliniendokument ein praxisnahes Werkzeug für eine glaubwürdige klimabezogene Berichterstattung. Unternehmen erhalten konkrete Hilfestellung, um ihre Transformationspläne wirksam zu formulieren und regulatorisch sicher umzusetzen.

weiterlesen
IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com

10.06.2025

Mit seinem jüngsten Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 setzt das DRSC ein deutliches Zeichen: Die Anforderungen zur Nutzung von Primärdaten sollten praxisnäher gestaltet werden. Insbesondere fordert das DRSC mehr Flexibilität – auch für Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit.

weiterlesen
ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

Meldung

Der Aufsichtsrat

02.06.2025

Die EFRAG hat neue Unterstützungsmaterialien für den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU veröffentlicht. Mit digitalen Tools wie einer Excel-Vorlage, einer XBRL-Taxonomie und einem Konverter soll der Einstieg in die ESG-Berichterstattung deutlich erleichtert werden.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank