• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW fordert weniger Bürokratie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

23.01.2025

In seinem neuen Schreiben empfiehlt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) generell, das Rechtsrahmenwerk des EU-Green-Deals zu überarbeiten, um die Konsistenz und Kohärenz der unterschiedlichen Vorschriften zu verbessern.

Beitrag mit Bild

©pixbox77/fotolia.com

Das IDW hat in einem Schreiben vom 20.01.2025 an die EU-Kommissare Maria Luís Albuquerque und Valdis Dombrovskis weitere Vorschläge zum Abbau bürokratischer Belastungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kontext der Budapester Erklärung unterbreitet.

CSRD und EU-Taxonomie als Belastung

Die Budapester Erklärung betont die Notwendigkeit, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für europäische Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Insbesondere die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung werden von Unternehmen als belastend empfunden. Vorschläge zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung hat das IDW bereits in einem Schreiben vom 09.01.2025 an die beiden EU-Kommissare adressiert.

Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens als Chance

Im neuen Schreiben empfiehlt das IDW generell, das Rechtsrahmenwerk des EU-Green-Deals zu überarbeiten, um die Konsistenz und Kohärenz der unterschiedlichen Vorschriften zu verbessern. Darüber hinaus regt das IDW an, bereits bestehende Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden. Zudem schlägt das IDW vor, die Überarbeitung des EU-Green-Deal-Rechtsrahmens zu nutzen, um eine globale Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

Im Anhang des Schreibens hat das IDW dann vier detaillierte Vorschläge zur Reduzierung der Berichtspflichten aufgestellt. Trotz der vorgeschlagenen Vereinfachungen betont das IDW die Wichtigkeit, am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Transformation festzuhalten, insbesondere angesichts des erhöhten Drucks durch geopolitische und wirtschaftliche Umstände.


IDW vom 21.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com

23.01.2026

Weniger Papierkram, mehr Effizienz: Die Bundesregierung plant den Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Streichung überholter Berichtspflichten und Vorschriften vor. Dies soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

gregbrave/123rf.com

13.01.2026

Die jüngsten Anpassungen der EUDR bringen betroffenen Unternehmen spürbare Entlastung. Ein aktualisiertes Briefing Paper des DRSC fasst nun die neuen Fristen und Pflichten zusammen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dem verschobenen Anwendungszeitpunkt.

weiterlesen
EUDR: Aktualisiertes Briefing Paper

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com

17.12.2025

Mit neuen Regeln reduziert die EU gezielt bürokratische Hürden für Unternehmen, ohne die grundlegenden Ziele im Bereich Nachhaltigkeit aufzugeben. Nur noch besonders große Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht, kleinere Betriebe werden entlastet.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.