• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

05.02.2025

EU-Unternehmen stehen vor verschärften Meldepflichten durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Doch eine aktuelle Umfrage zeigt: Drei von vier betroffenen Unternehmen in Deutschland sind nicht in der Lage, die erforderlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu liefern.

Beitrag mit Bild

©Olivier Le Moal / istockfoto.com

Seit dem dritten Quartal 2024 sind Unternehmen in der EU mit verschärften Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) konfrontiert. Sie müssen jetzt die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU angeben. Drei von vier der betroffenen Unternehmen in Deutschland sind dazu jedoch derzeit nicht in der Lage und ein Großteil sieht negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte ergeben, für die im Herbst vergangenen Jahres Entscheider aus den betroffenen Branchen befragt wurden.

Unternehmen kämpfen mit neuen Emissionsdaten

Mehr als die Hälfte (53%) der befragten Unternehmen geben an, dass es ihnen nicht möglich ist, die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu melden. Nur 6 % konnten bestätigen, dass sie dazu in der Lage sind, während 21 % der befragten Unternehmen dies nur teilweise können. Damit sind fast drei Viertel der Unternehmen nicht in der Lage, die tatsächlichen Emissionsdaten, die im Produktionsprozess entstanden sind, von den Lieferanten zu ermitteln.

„CBAM stellt die Unternehmen vor massive Herausforderungen im Umgang mit ihren Lieferanten. Gleichzeitig endet die Übergangsphase zur Einführung von CBAM Ende des Jahres“, betont Michael Schäfer, Partner bei Deloitte und Experte für Zoll und Außenhandel. „Der Druck, die erforderlichen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme in den Unternehmen einzurichten, nimmt deutlich zu. Denn die Implementierungsphase ab dem 01.01.2026 beinhaltet den finanziellen Ausgleich durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten sowie eine jährliche Berichtspflicht. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen künftig Strafzahlungen.“

Lieferketten-Stress und mangelnde Transparenz

Schwierigkeiten haben die Unternehmen auch bei der Überprüfung der Richtigkeit oder Plausibilität von Emissionswerten der Lieferanten. Während 20 % der Befragten dies versuchen, indem sie Vergleichswerte zu Rate ziehen und 12 % die Daten mit dem EU-Template zur Übermittlung der Emissionsdaten vergleichen, hat die Mehrheit der befragten Unternehmen noch keinen effektiven Weg zur Überprüfung gefunden.

Die größten Herausforderungen in Bezug auf CBAM sind laut der Befragung die unzureichende Verfügbarkeit von Daten (20%), die fehlende Transparenz von Kosten und Risiken (16%) sowie ein mangelnder Wissensstand über CBAM (11,5%).

Mehr als zwei Drittel der Unternehmen sehen durch die CBAM-Verordnung negative Konsequenzen für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Nur ein Viertel (26%) rechnet mit positiven Auswirkungen, und 29 % der Befragten sehen in CBAM eine Chance zur Veränderung ihrer Lieferketten. Allerdings rechnen nur 20 % der betroffenen Unternehmen damit, dass CBAM mittelfristig zu einem Wechsel ihrer Zulieferer führen wird. 43 % der Befragten glauben dies nicht.

Zum Hintergrund

CBAM sieht ab 2026 einen Kohlenstoffpreis auf die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren vor. Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen möchten, müssen Zertifikate erwerben, die der Menge der bei der Herstellung dieser Waren entstandenen Emissionen entsprechen.


Deloitte vom 30.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.02.2026

Mit dem Beschluss des Omnibus-I-Pakets vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur im Nachhaltigkeitsrecht. Berichtspflichten werden reduziert, Sorgfaltspflichten auf sehr große Unternehmen konzentriert und Haftungsregeln entschärft.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©VRD/fotolia.com

23.02.2026

Ein aktueller IASB-Entwurf sieht vor, IAS 28 dahingehend zu präzisieren, dass Unternehmen mit investitionsbezogener Hauptgeschäftstätigkeit ausdrücklich zur Anwendung der Fair-Value-Option berechtigt sind, um eine einheitliche Anwendung im Zusammenspiel mit IFRS 18 sicherzustellen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

18.02.2026

IFRS 18 bringt ab 2027 eine neue, streng strukturierte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie verschärfte Transparenzanforderungen für Management-Kennzahlen und zwingt Unternehmen damit zu umfassenden Anpassungen in Reporting, Systemen und Kommunikation.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.