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  • Einwegkunststofffondsgesetz: Prüfleitlinien unter der Lupe

25.02.2025

Die neuen Prüfleitlinien des Umweltbundesamts zur Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes haben weitreichende Auswirkungen auf Hersteller und Prüfer. Eine laufende Konsultation ermöglicht es betroffenen Unternehmen, ihre Interessen einzubringen.

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Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen nach § 11 Abs. 5 Satz 1 EWKFondsG entwickelten Prüfleitlinien durch. Inhaltlich lehnen sich diese eng an die bekannten Prüfleitlinien nach dem VerpackG an.

Nach § 11 Abs. 1 EWKFondsG müssen Hersteller jährlich bis zum 15. Mai die von ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte nach Anlage 1 EWKFondsG an das Umweltbundesamt melden. Diese Meldung bedarf der Prüfung und Bestätigung unter anderem durch WP/vBP. Ausgenommen von der Prüfungspflicht sind Mengen von weniger als 100 kg oder ausschließlich bepfandete Getränkeflaschen nach § 31 VerpackG.

Die WPK wird zu den Prüfleitlinien eine Stellungnahme abgeben und diese auf ihrer Internetseite veröffentlichen.


WPK vom 24.02.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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