• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einwegkunststofffondsgesetz: UBA sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

02.05.2025

Das Umweltbundesamt erleichtert Herstellern die Abgabe der Mengenmeldungen für Einwegkunststoffprodukte: Die Frist wird bis zum 15.06.2025 verlängert und auf die externe Prüfpflicht für das Jahr 2024 wird ausnahmsweise verzichtet.

Beitrag mit Bild

manitator/123rf.com

Seit 2024 sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert wurden. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffonds (EWKFonds).

Das UBA verlängert nun für Hersteller die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen auf den 15.06.2025. Zudem sieht das UBA 2025 ausnahmsweise gänzlich von der Pflicht zur externen Überprüfung und Bestätigung der Mengenmeldung für 2024 ab.

Zentrale Pflichten und Kontrollmöglichkeiten bleiben

Die Möglichkeit, jederzeit im Einzelfall zu verlangen, dass eine solche Prüfung durchgeführt und eine Bestätigung vorgelegt wird, bleibt hiervon aber unberührt. Ebenso unverändert besteht die Pflicht zur Zahlung der Sonderabgabe für 2024 erstmals auf dem deutschen Markt bereitgestellte oder verkaufte Einwegkunststoffprodukte. In technischer Hinsicht wird die Mengenmeldung über 100 kg ohne Bestätigung durch einen Prüfer ab dem 02. Mai 2025 auf DIVID möglich sein.


UBA vom 29.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.02.2026

Mit dem Beschluss des Omnibus-I-Pakets vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur im Nachhaltigkeitsrecht. Berichtspflichten werden reduziert, Sorgfaltspflichten auf sehr große Unternehmen konzentriert und Haftungsregeln entschärft.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©VRD/fotolia.com

23.02.2026

Ein aktueller IASB-Entwurf sieht vor, IAS 28 dahingehend zu präzisieren, dass Unternehmen mit investitionsbezogener Hauptgeschäftstätigkeit ausdrücklich zur Anwendung der Fair-Value-Option berechtigt sind, um eine einheitliche Anwendung im Zusammenspiel mit IFRS 18 sicherzustellen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

18.02.2026

IFRS 18 bringt ab 2027 eine neue, streng strukturierte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie verschärfte Transparenzanforderungen für Management-Kennzahlen und zwingt Unternehmen damit zu umfassenden Anpassungen in Reporting, Systemen und Kommunikation.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.