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06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Diese gelten ab 2025 und sollen europaweit für eine einheitliche Kontrolle der ESG-Berichterstattung sorgen. Darüber informiert das DRSC.

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Am 29.04.2025 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI) in allen EU-Amtssprachen, wie das DRSC berichtet. Diese richten sich an die nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BaFin), die mit der Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsinformationen beauftragt sind.

Die GLESI gelten für Nachhaltigkeitsinformationen, welche ab dem 01.01.2025 veröffentlicht werden. Es folgt eine zweimonatige Frist, in der die nationalen Aufsichtsbehörden erklären müssen, ob sie die GLESI anwenden werden. Hierbei gilt in Deutschland die Besonderheit, dass die CSRD immer noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde.


DRSC vom 02.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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