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  • ESRS Set 1: DRSC mahnt Nachbesserung bei Primärdatenpflicht an

10.06.2025

Mit seinem jüngsten Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 setzt das DRSC ein deutliches Zeichen: Die Anforderungen zur Nutzung von Primärdaten sollten praxisnäher gestaltet werden. Insbesondere fordert das DRSC mehr Flexibilität – auch für Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit.

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Am 03.06.2025 hat das DRSC ein weiteres Positionspapier zur Überarbeitung der ESRS Set 1 an EFRAG übermittelt. Darin wird die in Deutschland viel diskutierte ESRS-Regelung zur Verwendung von Primärdaten adressiert. Das DRSC hatte bereits in seinem Positionspapier im April unter anderem darauf hingewiesen, dass die ESRS Set 1 für die Verwendung von anderweitig verfügbaren Daten und Schätzungen für Informationen zur Wertschöpfungskette geöffnet werden müssen. Das DRSC greift hiermit die darüber hinaus gehende Diskussion auf, dass solche Erleichterungen grundsätzlich auch für die Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit (own operations) erforderlich sind. Auch wenn die Präferenz für Primärdaten bestehen bleibt und Primärdaten für bestimmte Informationen unerlässlich sind, sollten ESRS Set 1 auch hier geöffnet werden, um die angestrebte Vereinfachung der ESRS-Berichterstattung zu erreichen.


DRSC vom 03.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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