• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Rat legt Kurs fest: Neue Regeln für Nachhaltigkeit und Lieferketten

25.06.2025

Die EU macht ernst mit ihrem Versprechen, Unternehmen von übermäßiger Bürokratie zu entlasten. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat sich am 23.06.2025 auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) geeinigt.

Beitrag mit Bild

©aaabbc/fotolia.com

Der Rat der EU hat sich auf eine Position zur Vereinfachung der CSRD und zur Neufassung der CSDDD geeinigt – mit deutlichen Änderungen bei Schwellenwerten und Umsetzungsfristen. Die Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus I“-Pakets, das die EU-Kommission im Februar 2025 vorgestellt hatte. Das Paket reagiert auf Forderungen von EU-Staats- und Regierungschefs, darunter die „Budapester Erklärung“ vom November 2024, in der eine „Vereinfachungsrevolution“ für Unternehmen ausgerufen wurde. Die Vorschläge des Rates sehen u.a. folgende Eckpunkte vor:

Weniger Aufwand bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen spürbar entschärft werden. Konkret sieht der Vorschlag des Rates vor:

  • Anhebung der Schwellenwerte: Die Schwelle für die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro angehoben.
  • KMU ausgenommen: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht fallen.
  • Überprüfungsklausel: Es ist vorgesehen, die Auswirkungen dieser Änderungen regelmäßig zu evaluieren.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD): Fokus auf die größten Unternehmen

Auch bei der geplanten Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurden deutliche Vereinfachungen beschlossen:

  • Geltungsbereich: Nur Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Umsatz sollen betroffen sein – also jene, die laut EU „am besten in der Lage sind, die Kosten zu tragen“.
  • Neuer Fokus auf Risiken statt vollständiger Lieferkette: Unternehmen müssen künftig keine vollständige Lieferkettenanalyse mehr durchführen, sondern sich auf Hochrisikobereiche (Tier 1) konzentrieren. Nur bei begründetem Verdacht müssen sie weitergehende Prüfungen vornehmen.
  • Klimapläne entschärft: Unternehmen müssen zwar weiterhin einen Übergangsplan zur Klimaanpassung vorlegen, allerdings ohne verpflichtende Umsetzungsschritte. Die Frist dafür wurde um zwei Jahre verschoben.
  • Haftung: Auf ein europaweit einheitliches Haftungsregime wird verzichtet – die nationalen Regelungen gelten weiterhin.
  • Umsetzung verschoben: Die Richtlinie soll nun bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden.

Ausblick: Verhandlungen mit dem EU-Parlament

Der Rat ist nun bereit, in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament einzutreten, sobald dieses seine eigene Position verabschiedet hat. Ziel ist es, die Reformen noch 2025 abzuschließen.


Rat der EU vom 23.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

02.03.2026

Unternehmen können für die Berichterstattung 2026 aufatmen: Die maßgebliche IFRS-Taxonomie bleibt unverändert. Die IFRS Foundation hat klargestellt, dass die IFRS Accounting Taxonomy 2025 weiterhin anzuwenden ist. Damit besteht Planungssicherheit bis zur nächsten Aktualisierung im Jahr 2027.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

26.02.2026

Mit dem Beschluss des Omnibus-I-Pakets vollzieht die EU eine spürbare Kurskorrektur im Nachhaltigkeitsrecht. Berichtspflichten werden reduziert, Sorgfaltspflichten auf sehr große Unternehmen konzentriert und Haftungsregeln entschärft.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©VRD/fotolia.com

23.02.2026

Ein aktueller IASB-Entwurf sieht vor, IAS 28 dahingehend zu präzisieren, dass Unternehmen mit investitionsbezogener Hauptgeschäftstätigkeit ausdrücklich zur Anwendung der Fair-Value-Option berechtigt sind, um eine einheitliche Anwendung im Zusammenspiel mit IFRS 18 sicherzustellen. Darüber informiert das DRSC.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com

18.02.2026

IFRS 18 bringt ab 2027 eine neue, streng strukturierte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie verschärfte Transparenzanforderungen für Management-Kennzahlen und zwingt Unternehmen damit zu umfassenden Anpassungen in Reporting, Systemen und Kommunikation.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.