• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung den VSME vor

04.08.2025

Beitrag mit Bild

Der Aufsichtsrat

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard VSME, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für große Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen.

Freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard als Chance

Der freiwillige Standard für KMU („VSME-Standard“) wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, entwickelt. Die Kommission empfiehlt, dass sich große Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, bei ihren Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard stützen. Für KMU kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Möglichkeit sein, leichter an nachhaltige Finanzierungen heranzukommen und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einschätzen und im Auge behalten zu können. Dies kann helfen, die eigene Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Zum Hintergrund

Am 26.02.2025 nahm die EU-Kommission das Vereinfachungspaket „Omnibus I“ an mit dem Vorschlag, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zu beschränken. Für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten regte die EU-Kommission einen Standard für die freiwillige Berichterstattung an, der auf der Grundlage der heutigen Empfehlung von der Kommission erlassen werden soll. Der künftige Standard für die freiwillige Berichterstattung wird auch als „Obergrenze für die Wertschöpfungskette“ dienen, die KMU und andere Unternehmen, die nicht den Berichtspflichten der CSRD unterliegen, vor überbordenden Auskunftsersuchen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette schützen soll.

Nächste Schritte

Die Empfehlung schafft eine Zwischenlösung für die Forderungen des Marktes, bis der delegierte Rechtsakt über einen freiwilligen Standard förmlich angenommen ist. Inhaltlich könnte der delegierte Rechtsakt noch von der heutigen Empfehlung abweichen. Wann er verabschiedet wird, hängt davon ab, wie schnell die gesetzgebenden Organe ihre Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag abschließen.


Weitere Meldungen


Meldung

©adiruch/fotolia.com

05.08.2025

Private Equity dringt zunehmend in den Markt der Prüfungs- und Beratungsgesellschaften vor und bringt dabei nicht nur Kapital, sondern auch ethische Herausforderungen mit sich. Das IESBA warnt vor potenziellen Risiken für die Unabhängigkeit von Praxen. Darüber berichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

weiterlesen
IESBA warnt: PE-Investitionen fordern Ethik heraus

Meldung

adiruch/123rf.com

04.08.2025

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sorgt in Deutschland für Diskussion. Die Stellungnahme des Arbeitskreises Bilanzrecht Hochschullehrer Rechtswissenschaft (AKBR) beleuchtet drei zentrale Kritikpunkte und zeigt auf, warum ein Umdenken dringend geboten ist.

weiterlesen
CSRD-Umsetzung: Vielfalt statt Monopol im Prüfwesen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

29.07.2025

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ändern sich rasant – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt mit einer aktuellen Übersicht Orientierung und zeigt, welche Regelungen Unternehmen jetzt im Blick haben müssen.

weiterlesen
Überblick: Nachhaltigkeitsregeln in Deutschland und Europa
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 2 Hefte + Datenbank