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  • IESBA warnt: PE-Investitionen fordern Ethik heraus

05.08.2025

Private Equity dringt zunehmend in den Markt der Prüfungs- und Beratungsgesellschaften vor und bringt dabei nicht nur Kapital, sondern auch ethische Herausforderungen mit sich. Das IESBA warnt vor potenziellen Risiken für die Unabhängigkeit von Praxen. Darüber berichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

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©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 31.07.2025 einen sogenannten Staff Alert zu Private Equity (PE) veröffentlicht (Private Equity Investment in Accounting Firms: Key Ethics and Independence Considerations). Bei einem Staff Alert handelt es sich um eine Verlautbarung des IESBA Teams (Staff), die zwar rechtlich nicht bindend, aber dennoch von fachlicher Bedeutung ist.

Ziel der Publikation ist es, ethische Fragen und potenzielle Unabhängigkeitskonflikte zu beleuchten, die bei Investitionen von PE-Gesellschaften in Praxen auftreten können – sowohl vor als auch nach der Investition. Die Publikation richtet sich unter anderem an die Leitungsebene (leadership) von Praxen und macht auf relevante Vorschriften im IESBA Code of Ethics (Code) aufmerksam.

Risiken für ethisches Verhalten durch PE-Investitionen

  • Gefährdung der Einhaltung von Grundprinzipien des Codes (fundamental principles), zum Beispiel Verschwiegenheitspflicht.
  • Veränderung der ethischen Praxiskultur: Neue Anreizsysteme, Umstrukturierungen und Wachstumsdruck könnten ethische Verpflichtungen untergraben.
  • Unangemessener Druck, unethisch zu handeln, um neue Umsatzziele zu erreichen.

Risiken für die Unabhängigkeit durch PE-Investitionen

  • Interessenkonflikte, wenn eine PE-Gesellschaft einen beherrschenden Einfluss (controlling interest) auf eine Praxis ausübt und gleichzeitig ein finanzielles Interesse an deren Prüfungsmandanten hat.
  • Einbindung neuer Unternehmen in das Netzwerk der Praxis (network firms) mit schwer identifizierbaren Verflechtungen – was neue Unabhängigkeitsrisiken mit sich bringen kann.
  • Manager der betreffenden PE-Gesellschaft könnten in bestimmten Situationen als Teil des Konzepts „Prüfungsteams“ (audit team) des Codes gelten, was Unabhängigkeitsfragen aufwirft.

Empfehlungen

  • Laufende Überwachung von Mandantenbeziehungen (beziehungsweise möglicher Veränderungen), Dienstleistungen und Netzwerkkonstellationen ist essenziell – sowohl vor als auch nach der PE-Transaktion.
  • Praxen müssen weiterhin im öffentlichen Interesse (public interest) handeln und die Anforderungen des Codes beachten.
  • Die Fortführung der Einhaltung der ethischen Standards des Codes trägt zur Qualität der und zum Vertrauen in die Arbeit des Berufsstandes bei.

Die Erstellung des Staff Alerts basiert auf einem andauernden Dialog zwischen IESBA und diversen Stakeholdern, insbesondere Praxen, Berufsorganisationen, PE-Branche sowie Regulierungs- und Aufsichtsorganen. Weiterführende Einzelheiten können dem Papier entnommen werden.

Die Verlautbarung des Vorstandes der WPK zum Thema Private Equity im Markt der Wirtschaftsprüfung finden Sie hier.


WPK vom 01.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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