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20.08.2025

Das DRSC bietet mit der vorläufigen Analyse der deutschen Stakeholder-Community eine frühzeitige Möglichkeit zur Orientierung. Dies kann angesichts der Kurzfristigkeit und Komplexität der Überarbeitung der ESRS auch bei der eigenen Analyse helfen.

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©peterschreibermedia/123rf.com

Das DRSC veröffentlichte am 18.08.2025 seine vorläufige Analyse der EFRAG-Vorschläge zur Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Das DRSC möchte frühzeitig die Diskussion zu den Vorschlägen der EFRAG zur ESRS-Überarbeitung befördern und bittet deshalb um Rückmeldung zu seiner vorläufigen Analyse bis zum 08.09.2025 an info@drsc.de. Die vorläufige Analyse besteht aus den folgenden Dokumenten, die alle auf der einschlägigen Projektseite abrufbar sind:

Zum Hintergrund

Am 31.07.2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe des überarbeiteten ESRS Set 1 zur Kommentierung. Die Kommentierungsfrist gegenüber EFRAG endet am 29.09.2025. Veröffentlicht werden neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten ESRS auch tabellarische Übersichten über die in den jeweiligen Standards vorgenommenen Änderungen (log of amendments) sowie Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (Basis for Conclusions). Diese Unterlagen sind hier abrufbar.


DRSC vom 18.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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