• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

04.09.2025

Das Kabinett hat die Umsetzung der EU-Richtlinie dazu beschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen Unternehmen offenlegen, welche sozialen und ökologischen Auswirkungen ihr Wirtschaften hat.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen: die sogenannte CSRD-Richtlinie. Ziel ist es, dass bestimmte Unternehmen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Die Richtlinie ist Teil des „European Green Deal“ und der Strategie der Europäischen Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft.

Nachhaltigkeit offenlegen

Das betrifft ab dem Geschäftsjahr 2025 in einem ersten Schritt solche Unternehmen, die bilanzrechtlich als „groß“ gelten, kapitalmarktorientiert, ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben. Diese Unternehmen müssen nach den Vorgaben künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sogenannten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.

Prüfung garantiert Zuverlässigkeit

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichte durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Es soll sichergestellt werden, dass sachkundige, unabhängige und für diese Aufgabe qualifizierte Personen die Berichte prüfen. Wirtschaftsprüfer unterliegen strengen Berufsgrundsätzen, einer fortlaufenden Qualitätskontrolle und der Berufsaufsicht. Die berufsrechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung sollen entsprechend angepasst werden.

Noch mehr Bürokratie?

Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung entschieden, da die Richtlinienumsetzungsfrist bereits abgelaufen ist und die Europäische Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, folgt der Gesetzentwurf dem Prinzip der 1:1-Umsetzung: Er setzt nur das um, was als europarechtlicher Minimalstandard geboten ist.

Darüber hinaus hält die Bundesregierung weitere Erleichterungen und Vereinfachungen der Richtlinie für dringend notwendig. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission liegt bereits vor. Wird die CSRD-Richtlinie in diesem Sinne eingeschränkt, werden in Deutschland künftig nur noch bis zu 3.900 Unternehmen erfasst. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft würde sich damit auf etwa ein Viertel des ursprünglich geplanten reduzieren.

Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge und setzt sich für die rasche Verabschiedung ein, um die Ergebnisse noch im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens umzusetzen.


Bundesregierung vom 03.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

28.10.2026

Die geplanten europäischen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten stehen in der Kritik. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hält die vorgesehenen Berichtspflichten für zu kompliziert und wenig praxistauglich.

weiterlesen
DRSC fordert einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittstaatenunternehmen

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com

20.10.2026

Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat ihre Prüfungsschwerpunkte für die Geschäftsberichte 2026 börsennotierter Unternehmen veröffentlicht. Im Fokus stehen geopolitische Risiken, Restrukturierungen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
ESMA legt Prüfungsschwerpunkte 2026 fest

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com

20.10.2026

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender regulatorischer Anforderungen und wachsender Qualitätsrisiken kommt das Rechnungswesen zunehmend an seine Grenzen. Schon mehr als die Hälfte der Unternehmen sieht die Qualität ihrer Accountingprozesse gefährdet.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com

15.10.2026

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat drei neue Regulierungsstandards finalisiert und dabei wichtige Anregungen der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aufgegriffen. Besonders bei der Kundenprüfung und den gruppenweiten Pflichten konnten Erleichterungen erreicht werden.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten
Titelseite Der Aufsichtsrat - Cover und Tablet

Haben wir Ihr Interesse für Der Aufsichtsrat geweckt?

Sichern Sie sich das Der Aufsichtsrat Gratis Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Der Aufsichtsrat kostenlos.